Verkürzung der Amtszeit des Bürgermeisters

Verkürzung der Amtszeit des Bürgermeisters

Die Möglichkeit, die Amtszeit des Bürgermeisters um 1 Jahr zu verkürzen, bringt viele Vorteile. Wahltaktische Überlegungen sollten keine Rolle spielen.

Da die Kommunal- und Kreistagswahlen voraussichtlich am 25. Mai 2014 zusammen mit der Europawahl stattfinden, würde die gleichzeitige Wahl des Bürgermeisters
ca. 60.000 Euro weniger Aufwand für die Stadt Langenfeld bedeuten. Die Zusammenlegung der Wahlen bedeutet auch, dass mit Sicherheit eine weit höhere Wahlbeteiligung erreicht wird.

Bei getrennten Bürgermeisterwahlen gehen meist nicht mehr als 35% der Wahlberechtigten zur Wahl. Der Bürgermeister braucht aber eine hohe Legitimation durch die Wähler und Wählerinnen.

Eine Mobilisierung der Wahlkämpfer in kurzen Zeitabständen ist nur schwer zu erreichen. Eine Bürgermeisterwahl im August oder September 2015 bedeutet, dass nach der Kommunalwahl der Wahlkampf gleich wieder beginnt. Der Bürgermeister wäre, neben seinen Amtsgeschäften, über 1 Jahr mit Wahlkampf beschäftigt. Die Mehrheitsfraktion wird diesen Wahlkampf begleiten und danach auch seine Entscheidungen ausrichten!

• Natürlich müssen verfassungsrechtliche Fragen geklärt werden. Wenn die rechtlichen Bedenken ausgeräumt sind, sollten auch in Langenfeld die Wahlen zusammengelegt werden.

Der Bürgermeister unserer Stadt muss Handelnder bleiben und darf nicht den Eindruck erwecken, dass er unter Druck entscheidet. Im Vordergrund muss stets das Wohl der Stadt stehen.

Autor:

Rolf D. Gassen aus Langenfeld (Rheinland)

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