"Schlag ins Gesicht der Kommunen"
Neues Glücksspielrecht für NRW sorgt für Ärger

Mit dem im Landtag beschlossenen Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag für NRW werden die seit 2017 geltenden Mindestabstände zwischen Spielhallen von 350 Metern auf 100 Meter und zwischen Sportwettbüros von 200 auf 100 Meter gesenkt. Zudem werden sogenannte Mehrfachkonzessionen bei Spielhallen wieder neu eingeführt.
„Damit konterkariert die Neuregelung, die schon in zwei Wochen zum 1. Juli 2021 in Kraft treten wird, das bisherige Bemühen, den Glücksspielmarkt im Sinne der Spielsuchtprävention zu regulieren und zu reduzieren“, zeigt sich Bürgermeister Frank Schneider empört: „Es ist ein Schlag ins Gesicht der Kommunen, da hier jahrelange Arbeit gegen das Glücksspiel und gegen die organisierte Kriminalität mit Füßen getreten wird.“
Das neue Glücksspielrecht droht nach seiner Auffassung die umfangreiche und anspruchsvolle juristische Arbeit der letzten Jahre zu gefährden.
„Allein die Stadt Langenfeld hatte sich in fünf Gerichtsverfahren mit Spielhallenbetreibern streiten müssen und bisher nur in drei Verfahren ein Ergebnis erzielt: zwei von ehemals sechs Standorten mussten schließen. Zwei weitere Verfahren sind in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster anhängig und bis heute nicht entschieden. Da die beiden Spielhallen aber sogar den neuen Mindestabstand von 100 Meter unterschreiten, müsste hier auch nach neuem Recht eine gerichtliche Entscheidung im laufenden Verfahren getroffen werden“, so der Leiter des Referates Recht und Ordnung, Christian Benzrath, der damit eine Hängepartie nicht nur für die Stadt, sondern auch für die Betreiber befürchtet.
„Große rechtliche und tatsächliche Probleme liegen auch in der Reduzierung der Mindestabstände bei den Vermittlungsstellen für Sportwetten – die durch die wirtschaftlichen Einschränkungen in der Coronapandemie entstandenen Leerstände im Einzelhandel könnten mit diesem Gesetz sehr schnell von finanzstarken Glücksspielkonzernen belegt werden“, befürchtet Christian Benzrath weiter.
Die städtischen Bemühungen von Citymangament und Wirtschaftsförderung, nach der Pandemie im Zuge des Leerstandsmanagements wieder attraktive Angebote in die Innenstädte zu bringen, werden durch diese Gesetzgebung aus seiner Sicht unnötig erschwert. Ein Problem, auf das die Stadt Langenfeld übrigens auch über den Städte- und Gemeindebund NRW im Gesetzgebungsverfahren im Vorfeld hingewiesen hatte.
„Die Lobbyisten der Glücksspielbranche haben aber leider bei der Landesregierung mehr Gehör gefunden, als die Vertreter der Kommunen“, stellt Frank Schneider fest, „das Gesetzgebungsverfahren ist denkbar kurzfristig und während der Pandemie in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen worden. Aber letztlich folgt der Gesetzgeber mit den Neuregelungen dem Interesse finanzstarker, global agierender Konzerne, die millionenschwere Sponsoringverträge für Fußballvereine, Stadienbenennungen und Werbegelder locker machen.“
Auch andere Kommunen im Umland hatten auf die Problematik deutlich hingewiesen – ohne politischen Erfolg.
„Bezweifeln darf man im Übrigen auch, dass die erneute Ausweitung des legalen Glücksspielmarktes die erhoffte kriminalpräventive Wirkung bei organisierter Kriminalität und Clans erzeugt – Geldwäsche findet ja gerade in legalen Wirtschaftszweigen mit hohen Bargeldsummen statt, und nicht im Hinterzimmer“, so der Bürgermeister weiter.
Die im Landtag argumentierte Erklärung, dass angesichts der nun ebenfalls erstmals zugelassenen Online-Glücksspiele die stationären Angebote nicht nachgefragt würden, kann die Stadt Langenfeld nicht nachvollziehen.
„Die Sportwettbüros und Spielhallen schießen wieder aus dem Boden, nachdem die Kommunen mit viel Aufwand und Kosten erstmals eine leichte Eindämmung umsetzen konnten“, ärgert sich Frank Schneider, der seine Bedenken an die Landtagsabgeordnete Claudia Schlottmann ausdrücklich formuliert hat.

Autor:

Carmen Herud aus Velbert

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