Neues Gesetz/Verordnung erst im Herbst 2012

Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung

Im Landeswassergesetz von NRW ist in § 61 a geregelt, dass alle Grundstückseigentümer/-innen bis zum 31. 12. 2015 die Abwasserkanäle ihrer Häuser bis zum Anschluss an die städtische Leitung auf Dichtheit prüfen lassen müssen.

Diese Vorschrift führt nach meiner Kenntnis immer noch zu einer großen Unsicherheit bei den Eigentümern/-innen von Häusern.

In Langenfeld sind wegen des Trennsystems nur die Schmutzwasserleitungen betroffen.

Hauseigentümer/-innen sollten sich in Sachen Dichtheitsprüfung zurückhalten, da die Diskussionen im Düsseldorfer Landtag nach den Neuwahlen noch nicht abgeschlossen sind und die Gesetzeslage alles andere als geklärt ist. Für den Herbst 2012 wird eine Gesetzesänderung in Aussicht gestellt.

Bevor nicht abschließend beraten ist, ob und wie eine Dichtheitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben wird, ist es für die Hauseigentümer derzeit ratsam, nicht aktiv zu werden.

Autor:

Rolf D. Gassen aus Langenfeld (Rheinland)

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