Schallschutz-Forderungen nicht berücksichtigt
Klage gegen RRX-Planfeststellungsbeschluss
Mit einer Klage gegen den RRX-Planfeststellungsbeschluss hält sich die Stadt Langenfeld Optionen für einen weitergehenden Klageweg offen, in dessen Verlauf sie die ins Verfahren eingebrachten Forderungen einzuklagen versuchen könnte. Die Prüfung dazu dauert an.
Am 25. März wurde durch das Eisenbahnbundesamt der Planfeststellungs-beschluss für den Rhein-Ruhr-Express (RRX) im Stadtgebiet von Langenfeld gefasst.Die Stadt Langenfeld hatte im dem seit 2012 laufenden Planfeststellungsverfahren mehrfach Stellungnahmen abgegeben und hierin die Prüfung der Einrichtung eines Haltepunktes in Langenfeld und einen verbesserten Schallschutz entlang der betroffenen Bahnstrecken eingefordert.
Der nun ergangene Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt nach Ansicht der Stadt vor allem in den zuvor genannten Punkten nicht die Forderungen. Aus diesem Grund hat die Stadt fristwahrend beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss eingelegt.
Derzeit wird der Beschluss umfassend auf seine Rechtmäßigkeit und etwaige Ansprüche der Stadt Langenfeld geprüft. Hierzu sind die Verfahrensunterlagen zur Einsichtnahme vom Eisenbahnbundesamt angefordert worden. Bis Ende Juni müsste eine weitergehende Klage seitens der Stadt Langenfeld vorbereitet wer-den. Die juristische Prüfung dauert an.
Der Planfeststellungsbeschlusses zum Rhein-Ruhr-Express liegt vom 20. Mai bis 3. Juni im Referat Stadtplanung und Denkmalschutz (Raum 287) für die Öffentlichkeit aus.
Autor:Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein |
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