Neuregelung in NRW
Jetzt Kinder-Notbetreuung bei nur einem Elternteil in kritischer Infrastruktur

Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung entschieden, dass jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten hat, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – entsprechend der Empfehlungen des RKI – organisiert werden kann.  | Foto: Pixabay/SP
  • Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung entschieden, dass jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten hat, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – entsprechend der Empfehlungen des RKI – organisiert werden kann.
  • Foto: Pixabay/SP
  • hochgeladen von Stefan Pollmanns

Eine wichtige Neuregelung des Ministeriums für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes Nordrhein-Westfalen erreichte am späten Freitag die Stadtverwaltung Langenfeld bezüglich der Kinder-Notbetreuung für Eltern in kritischen Infrastrukturen (Schlüsselpersonen).

„Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung entschieden, dass jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten hat, wenn die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – entsprechend der Empfehlungen des RKI – organisiert werden kann. Es reicht damit, wenn von einem Elternteil eine entsprechende Bescheinigung vorlegt wird, es müssen nicht länger von beiden Elternteilen Bescheinigungen vorgelegt werden. Alleinerziehende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, brauchen neben der Arbeitgeberbescheinigung keine weiteren Nachweise zu erbringen.

Betreuungsanspruch

Der Betreuungsanspruch wird in den Einrichtungen oder Kindertagespflegestellen erfüllt werden, mit denen Eltern einen Betreuungsvertrag haben. Einen Betreuungsanspruch haben auch die Eltern, die keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben! Diese Eltern wenden sich in diesen Fällen an das Jugendamt (kita@langenfeld.de)“, heißt es wörtlich in dem Schreiben des Ministeriums vom 20. März 2020. Zudem wird nach Angaben des Ministeriums in der Neuregelung die Notbetreuung am Wochenende eingerichtet.

Neuregelung ab Montag, 23. März

Diese Neuregelungen gelten ab Montag, 23. März 2020. Die Stadt Langenfeld wird sie ab Montag umsetzen und erwartet, wie bereits vor einer Woche bei der vorherigen Regelung, weitere Rückmeldungen aus den Familien, die die bislang geltenden Vorgaben (Betreuung nur, wenn beide Ehepartner in kritischen Infrastrukturen arbeiten) nicht erfüllt hatten.

Kontakt zu Einrichtung aufnehmen

„Bitte nehmen Sie vorher telefonisch Kontakt mit Ihrer jeweiligen Einrichtung oder Kinder-Tagespflegestelle auf“, sagt der zuständige Referatsleiter Schule, Jugend, Kindertageseinrichtungen, Carsten Lüdorf. Er weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass diese Regelung auch für Eltern von Schulkindern der Klassen 1 bis 6 gilt: „Eine entsprechende Neuregelung des NRW-Schulministeriums ist am Freitag ebenfalls eingegangen.“

Auch in den Ferien

In dieser heißt es wörtlich: „Die Notbetreuung an den Schulen erstreckt sich ab dem 23. März 2020 an allen Wochentagen (inklusive Samstag und Sonntag und auch in den Osterferien) auf den Zeitraum des Schulbetriebs, wie dieser an der jeweiligen Schule stattfinden würde. Dies schließt sowohl die Pädagogische Übermittagbetreuung wie Angebote des Offenen und Gebundenen Ganztags und andere Betreuungsangebote ein, sofern diese auch bisher an der Schule vorhanden sind.“ Auch hier bittet Carsten Lüdorf die Eltern, die vor dem Hintergrund der neuen Erlasslage ab Montag für eine Notbetreuung in Frage kommen, sich telefonisch an ihre jeweilige Schule zu wenden.

Bei Fragen

Fragen zu diesem Thema können am Wochenende gerne an die eingerichtete E-Mailadresse corona@langenfeld.de gerichtet werden.

Autor:

Stefan Pollmanns aus Langenfeld (Rheinland)

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

18 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.