Städtischer PV-Fördertopf kurz vor Finalisierung
Haupt- und Finanzausschuss gibt grünes Licht für Balkonkraftwerke-Fördertopf. Jetzt ist der Stadtrat am Zug.

Für die Sitzung des Haupt- und Finanzauschusses am 13.09.2022 legte die Stadtverwaltung eine überarbeitete Fassung des Referentenentwurfs für den noch für dieses Jahr angekündigten Balkonkraftwerke-Fördertopf vor. Die im Vergleich zur vorhergehenden Fassung vorgenommenen Änderungen beseitigen neben einigen Stolperfallen vor allen Dingen den schon von den Mitgliedern des am 1. September tagenden Ausschusses Planung, Umwelt und Klima vorgebrachten größten Kritikpunkt: die Pflicht zur Einbeziehung eines Fachbetriebs im Rahmen der Installation.

Die Änderungen im Überblick

  • Die Fachbetriebs-Pflicht im Rahmen der Installation wurde ersatzlos gestrichen. Das haben die Ausschussmitglieder des PUK in der Sitzung vom 1. September bereits gefordert. Besonders hervorgetan hatte sich in der Sitzung vom 1. September der Sachkundige Bürger Joachim Herzig (Details zur Person), der für die SPD scharfe Kritik an der Fachbetriebs-Pflicht aus der Perspektive eines Handwerkers äußerte.
  • Ungenauigkeiten bei der Formulierung über die Dimensionierung in Bezug auf die Einspeiseleistung der Anlage wurden dahingehend geändert, daß nun klargestellt wurde, daß die Erzeugungsleistung der Panele über 600 Watt liegen darf, solange die Einspeiseleistung des Wechselrichters 600 Watt nicht überschreitet. Damit wurde ein potenzieller Nährboden für künftige Streitereien zwischen Anstragsteller:innen und der Stadt von vorne herein aus dem Weg geräumt.
  • Falls in Einzelfällen die antragstellenden Personen nun doch einen Fachbetrieb heranziehen, bspw. um eine zusätzliche Steckdose anzubringen, wird auch dieser Einsatz jetzt mit pauschal 50 EUR gefördert. In diesen Fällen wird die Fördersumme somit von 200 auf 250 EUR angehoben.
  • Der alte Referentenentwurf forderte, daß die antragstellenden Personen ein personalisiertes Angebot einholen und im Rahmen des Bewilligungsverfahrens dieses mit zu den Unterlagen legen müssen. Aus der Fördervoraussetzung "ein Angebot" wurde nun "ein Angebot / begründete Kostenschätzung" gemacht. Damit wurde eine spürbare Erleichtung geschaffen. In der Praxis bedeutet das nämlich, daß wer einen Förderantrag stellt, jetzt kein Angebot eines Fachbetriebs einholen muss, sondern schlicht eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten beifügen muss. Also praktisch: Eine Auflistung der Preise für die Produkte, die man bspw. über einen Webshop zu kaufen gedenkt.
  • Ebenfalls abgeändert wurde die im alten Referentenentwurf platzierte Fördervoraussetzung , daß "die Anmeldebestätigung des Netzbetreibers (RheinEnergie AG)" dem Antrag beigefügt werden muss. Hintergrund dieser Änderung ist die Einsicht in die Tatsache, daß die Rheinenergie gegenüber den Personen, die ein Balkonkraftwerk anmelden, schlicht keine Kenntnisnahmenbestätigung ausstellt. Wäre dieses Erfordernis in der Förderrichtlinie bestehen geblieben, könnte praktisch nicht ein einziger Förderantrag positiv beschieden werden. Das ist jetzt aus dem Weg geräumt. In der aktuellen Fassung der Förderrichtlinie heißt es jetzt: "die Anmeldebestätigung des Netzbetreibers (RheinEnergie AG) oder ein Beleg dafür, dass die Anmeldung übermittelt wurde". Also im Grunde ein Ausdruck/Screenshot der Email, mit der man sein Balkonkraftwerk bei der Rheinenergie angemeldet hat.

Ausschussmitglieder wünschen sich Losverfahren für die Ausschüttung der Fördergelder um Vorteilnahme durch Insider:innen auszuschließen
In der gestrigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses brachte für die BGL Gerold Wenzens noch den Forderung ein, daß ein Losverfahren für die Ausschüttung der Fördergelder etabliert werden solle. Hintergrund Wenzens Forderung sind die Erfahrungswerte aus PV-Förderung des Kreises, die binnen weniger Minuten vollständig aufgebraucht war, weil offenbar einige Insider:innen aus Verwaltung und Politik über den Startzeitpunkt der Förderung gegenüber der Bürgerschaft besser informiert waren und somit eher zum Zug gekommen sind. Wenzens Forderung wurde von den übrigen Parteivertreter:innen sowie den Mitgliedern der Verwaltung mit Zustimmung quittiert.

Losverfahren: Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht
Was in der Theorie zwar gut klingt und erkennbar gut gemeint ist, dürfte sich in der Praxis jedoch als das genaue Gegenteil entpuppen. Mehrere Gründe sprechen aus meiner Sicht gegen ein solches Losverfahren:

  1. Kerngedanke des vorgeschlagenen Losverfahrens ist die hehre Absicht Vorteilnahme auszuschließen. Tatsächlich würde ein Losverfahren, würde es denn eingeführt werden, überhaupt erst die Möglichkeit für Schummeleien schaffen. Welcher Bürger und welche Bürgerin hätte denn die Möglichkeit darüber zu wachen, daß im Rahmen der Losung alles mit rechten Dingen zu geht? Daß nicht etwa handauserwählte Anträge aus dem Lostopf in die nächste Ziehung verlegt, und dann wieder in die nächste Ziehung verlegt werden? Eben. Niemand. Mit der Etablierung eines Losverfahrens würde plötzlich eine Frage im Raum stehen, die ohne ein Losverfahren gar keine Existenzgrundlage hätte, nämlich: "Wie kann ich als antragstellende Person mir sicher sein, daß mein Antrag fair und sauber behandelt wurde?". Kurzum: Das vorgeschlagene Losverfahren wäre ein Nährboden für Zweifel, die sich niemals und durch niemanden restlos ausräumen ließen. Die Verwaltung als die das Losverfahren durchführende Institution würde gänzlich unnötig den Beweis für die korrekte Durchführung der Losung erbringen müssen. Aber wie sollte sie das jemals bewerkstelligen?

  2. Um ein Losverfahren zu etablieren, müssen aufseiten der Verwaltung zunächst einmal Anträge angehäuft werden, was offensichtlich einer raschen/sofortigen Bearbeitung der Einzelanträge zuwiderläuft. Entgegen einer sofortigen Abarbeitung eines vollständig eingereichten Förderantrags würde ein Losverfahren also zu einem Bearbeitungsstau führen. Ungünstig für die Verwaltung und ungünstig für die Bürger:innen, die somit länger auf die Ausschüttung der Fördergelder warten müssten.
     
  3. Das seitens Gerold Wenzens thematisierte Problem, welches bei der PV-Förderung des Kreises aufgetaucht war, wäre bei der Langenfelder PV-Förderung ohnehin ausgeschlossen. Grund hierfür ist ein Designproblem des bei der Kreisförderung gewählten Vergabemodus mit Reservewirkung: Jeder bei der Mettmanner Kreisverwaltung eingegangene Förderantrag führte zu einer Reservierung des entsprechenden Förderbetrags. Ausgeschüttet wird der Betrag jedoch erst zum Zeitpunkt wenn die Antragsunterlagen vollständig eingereicht und geprüft sind. Das kann allerdings mitunter viele Monate dauern. Was aber wenn die geforderten Unterlagen gar nicht eingereicht werden? In diesem Fall bliebe die Fördermenge reserviert und stünde anderen Teilnahmewilligen schlicht nicht zur Verfügung. Ein klassischer handwerklicher Designfehler.
     
    Dieser am Beispiel der Kreisförderung begangene Fehler ist in der jetzigen Form der Langenfelder Förderung jedoch gar nicht vorhanden. Warum also etwas reparieren, was gar nicht kaputt ist? Im Langenfelder Modell würde schlicht jeder Förderantrag erst dann positiv beschieden (und letztlich die Fördersumme ausgeschüttet) werden, wenn alle Antragsunterlagen vollständig geliefert sind. Eine Reservierung des Auszahlungsbetrags in Höhe von 200 bzw. 250 EUR würde nicht stattfinden. Ausgeschüttet würde gemäß dem Modus "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" - und zwar so lange, bis der Fördertopf aufgebraucht ist. Sauber und fair. Eine Vorteilnahme durch Insider:innen bzw. Vorteilgewährung durch Stadtbedienstete wäre somit per Design ausgeschlossen. Nötig wäre allenfalls eine mit Datum und Uhrzeit quittierte Eingangsbestätigung an die antragstellenden Personen sowie die Abarbeitung der gestellten Anträge in chronologischer Reihenfolge.

Wie geht es nun weiter?
Am 20.09.2022 um 18 Uhr in der Schützenhalle Richrath findet die nächste Sitzung des Rates statt. Hier soll die Förderrichtlinie unter dem Tagesordnungspunkt 16 final beschlossen werden. Dann hoffentlich ohne das problematische und zusätzlichen Aufwand schaffende Losverfahren.

Autor:

Peter Piksa aus Langenfeld (Rheinland)

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