Langenfelder Stadtrat tagte
Handlungsfähigkeit weiterhin erhalten

Aufgrund einer Ausnahmeregelung war es dem Rat der Stadt Langenfeld möglich, gestern zu tagen. Um einen optimalen Abstand und eine optimale Belüftung zu gewährleisten, fand die Sitzung in der Stadthalle statt.  | Foto: Stadt Langenfeld
  • Aufgrund einer Ausnahmeregelung war es dem Rat der Stadt Langenfeld möglich, gestern zu tagen. Um einen optimalen Abstand und eine optimale Belüftung zu gewährleisten, fand die Sitzung in der Stadthalle statt.
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Trotz des Versammlungsverbotes für mehr als zwei Personen trat gestern der Rat der Stadt Langenfeld in dezimierter Form und an ungewohnter Stelle in der Stadthalle zusammen, wo sowohl die Belüftungsmöglichkeiten, als auch die Schaffung eines angemessenen Abstandes besser als im Bürgersaal des Rathauses gewährleistet sind.

Diese besondere Ausnahme* muss gemacht werden, damit die Stadt Langenfeld gerade in der Corona-Krise handlungsfähig bleibt, denn sowohl der Beschluss des Haushaltes, als auch des Stellenplans (auch mit Blick auf notwendiges Personal bei der Feuerwehr) bilden die Basis für die Entscheidungen und Maßnahmen der kommenden Wochen und Monate.

Verzicht auf Haushaltsreden

Alle Fraktionen haben sich darauf vereinbart, auf Haushaltsreden und sonstige Wortbeiträge zu verzichten, um einen kurzen Sitzungsablauf zu gewährleisten.

Bürgermeister Frank Schneider dankte allen Fraktionen

Bürgermeister Frank Schneider dankt allen Fraktionen, „dass sie diese außergewöhnliche Form der Ratssitzung geschlossen mittragen und sich bereit erklärt haben, unter diesen besonderen Umständen in kleiner Besetzung teilzunehmen, um unsere Stadt handlungsfähig zu halten. Dieses Verhalten zeugt von großem Verantwortungsbewusstsein für unsere Stadt in dieser für uns alle besonderen Krisensituation.“
Der Stadtrat brachte im Rahmen des Haushaltsbeschlusses auch eine entsprechende Liquiditätsermächtigung für die außergewöhnliche Situation auf den Weg.

*gemäß § 11 Abs. 1 der Rechtsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
vom 22. März 2020 und Art 28, Absatz 2 GG, Art. 78, Abs. 1 LV

Autor:

Stefan Pollmanns aus Langenfeld (Rheinland)

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