GRÜNE beantragen deutliche Senkung der Straßenbaubeiträge

Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Solinger Straße gab es zum Teil erheblichen Unmut über die hohen Beiträge der unmittelbaren Anlieger zu diesen Baumaßnahmen. Die Beiträge der Anlieger an den Kosten sind grundsätzlich in der städtischen „Satzung zur Erhebung von Beiträgen für Straßenbaumaßnahmen“ festgelegt. Rechtsgrundlage dafür ist das Kommunalabgabengesetz, KAB. Dabei wird zuerst der prozentuale Anteil an den Gesamtkosten ermittelt, der insgesamt von allen beitragspflichtigen Anliegern zu entrichten ist. Dieser sogenannte „umlagefähige Gesamtaufwand“ wird dann grob gesagt nach Fläche und Art der Nutzung auf die Grundstücke verteilt.

Der oben genannte prozentuale Anteil an den Gesamtkosten kann dabei bis zu 60 % betragen. Bei der Solinger Straße betrug der Anteil ca. 50 %. Von den geplanten Baukosten von rund 2,49 Millionen EUR entfiel damit auf die Anlieger insgesamt ein geplanter Kostenanteil von 1,24 Millionen EUR.

Bei den zur Zeit stattfindenden Beratungen zum städtischen Haushalt für das laufende Jahr 2019 haben die Langenfelder GRÜNEN die Senkung der Straßenbaubeiträge für Anlieger auf max. 30 % der Kosten beantragt. Im konkreten Fall der Solinger Straße hätte dies für die Anlieger eine Einsparung von insgesamt 494.000,- EUR bedeutet (minus 40 %).

Diese Entlastung bei den Straßenbaubeiträgen sehen die GRÜNEN aufgrund der guten wirtschaftlichen Situation der Stadt Langenfeld als gerechtfertigt an. Dies wäre eine „Bürger- oder besser Zukunftsdividende“, die diesen Namen auch verdient und nicht, wie die Senkung der Gewerbesteuer, weitgehend einseitig die enggefasste Zielgruppe der Unternehmen bevorzugt. Bei einer Gewerbesteuer, die in NRW ohnehin schon eine der niedrigsten ist. Weitere Anträge zum Thema „Zukunftsdividende“ und „Generationengerechtigkeit“ auf unserer Homepage.

Autor:

Günter Herweg aus Langenfeld (Rheinland)

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