Betreiber in Langenfeld wollte weiter öffnen
Gerichtsurteil zur Spielhallen-Schließung

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entscheidung, dass die Schließung der Spielhalle aufgrund des Coronavirus rechtmäßig ist.  | Foto: Pixabay
  • Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entscheidung, dass die Schließung der Spielhalle aufgrund des Coronavirus rechtmäßig ist.
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Ein Spielhallenbetreiber, der auch in Langenfeld eine Filiale betreibt, hatte sich in der vergangenen Woche gerichtlich gegen die Schließung der Spielhallen aus Gründen des Infektionsschutzes gewehrt. Er hatte nach Angaben des Referatsleiters Recht und Ordnung, Christian Benzrath, einen Antrag auf Eilrechtsschutz und eine Klage gegen die Stadt Langenfeld eingereicht.

Mit Beschluss vom 20. März 2020 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf auf die Antrags- und Klageerwiderung des Referates Recht und Ordnung hin den Antrag des Spielhallenbetreibers auf einstweiligen Rechtsschutz abgewiesen. „Das Gericht bestätigt, dass jedenfalls bei der Prüfung im Eilverfahren die Allgemeinverfügungen der Stadt Langenfeld angemessen und rechtmäßig sind“, so
Benzrath.

Die Spielhalle muss geschlossen bleiben

Die Spielhalle muss somit geschlossen bleiben. „Dies zeigt, dass die sorgfältig
abgewogenen Maßnahmen und Schließungsanordnungen, so sehr sie im Einzelfall auch eine wirtschaftliche Belastung darstellen, von der Justiz mitgetragen werden“, deutet er das Urteil.
„Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber der Wirtschaft voll auf bewusst,
die Entscheidung zeigt aber, dass unsere Interessenabwägung zu Gunsten der
Gesundheit richtig ist“, bewertet Bürgermeister Frank Schneider die Gerichtsentscheidung

Autor:

Stefan Pollmanns aus Langenfeld (Rheinland)

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