Deutscher Bundestag verabschiedet das Gesetz zur Verbesserung der Regelungen fürs Kurzarbeitergeld
Erleichterter Zugang

Um Arbeitsplätze zu sichern, soll Kurzarbeit helfen. Die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld werden jetzt erleichtert.  | Foto: Foto: Privat
  • Um Arbeitsplätze zu sichern, soll Kurzarbeit helfen. Die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld werden jetzt erleichtert.
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Die CDU-Bundestagsabgeordnete und Bundestagsvizepräsidentin a.D. für den Südkreis Mettmann, Michaela Noll, begrüßt die Maßnahmen der Bundesregierung zur Kurzarbeit für Unternehmen. „Die Möglichkeit der Kurzarbeit hat unserer Wirtschaft schon zu Zeiten der Finanzkrise geholfen. Deshalb ist es auch in der jetzigen Ausnahmesituation ein wichtiges Instrument, um Arbeitsplätze zu sichern", so Michaela Noll.

Am vergangenen Freitag verabschiedete der Deutsche Bundestag im Eilverfahren das Gesetz zur befristeten, krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld. Ein entschlossenes Handeln, um die Auswirkungen der Epidemie für die Wirtschaft zu begrenzen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat seit der Verabschiedung des Gesetzes das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nachdrücklich aufgefordert, den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld - auch rückwirkend - ab dem 1. März zu ermöglichen.
Im BMAS wurde nun in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Entscheidung getroffen, die notwendige Rechtsverordnung für den erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März in Kraft treten zu lassen.

Die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld werden wie folgt erleichtert:
- Es reicht, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes vom Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann.
- Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit für die Ausfallzeiten zu 100 Prozent von der BA erstattet.
- Kurzarbeitergeld können auch Zeitarbeiter erhalten; es gibt keine unterschiedliche Behandlung mit dem Stammpersonal des entleihenden Betriebes.
- In Betrieben, in denen Regelungen zur Führung von Arbeitskonten bestehen, wird auf den Aufbau von Minusstunden verzichtet.

Ansprechpartner vor Ort sind die jeweils zuständigen Arbeitsagenturen. Unternehmen - auch Zeitarbeitsunternehmen - können den krisenbedingten Arbeitsausfall ab sofort bei der zuständigen Arbeitsagentur anzeigen, um ihre Ansprüche zu sichern.
Mit diesen Maßnahmen sichert die Bundesregierung die Liquidität der Unternehmen und sorgen dafür, dass die betroffenen Beschäftigten ihre Arbeitsplätze nicht verlieren.

Autor:

Corinna Rath aus Hilden

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