Städtische Gebühren
Erhöhung der Straßenbaubeiträge für Anlieger vertagt
Bereits für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im November hatte die Langenfelder Stadtverwaltung eine Änderung der Straßenbaubeitragssatzung vorgelegt, die zum Teil deutliche Beitragserhöhungen für die Anlieger vorsah. Diese Satzung regelt die Anteile an den Kosten einer Kompletterneuerung, die von den Anliegern einer Straße selbst übernommen werden müssen, wie zuletzt etwa bei der Solinger Straße. Dabei unterscheiden sich die Beiträge je nach Straßentyp. Am höchsten sind die Anliegerbeiträge bei den Anliegerstraßen, am niedrigsten bei den Hauptverkehrsstraßen. Insgesamt gibt es acht Straßentypen.
Aktuell liegt der Beitrag der Anlieger für eine Anliegerstraße zwischen 50 und 60 Prozent, für eine Hauptverkehrsstraße zwischen 10 und 50 Prozent. Seit kurzem beteiligt sich in Nordrhein-Westfalen auch das Land an diesen Beiträgen, indem es nämlich die Hälfte der Kosten übernimmt, die bisher die Anlieger selbst zu tragen hatten.
Die Pläne der Stadtverwaltung und des Bürgermeisters sahen vor, für Anliegerstraßen den Beitragssatz auf 70 Prozent zu erhöhen. In der Ratssitzung am 8. Dezember sollte darüber nach der Vorberatung im Ausschuss eine Entscheidung getroffen werden. Die Langenfelder GRÜNEN lehnten diese massive Erhöhung ab. Nach ihren Worten sei nicht einzusehen, dass die Verwaltung sich mit der Erhöhung der Beitragssätze etwa die Hälfte des Landeszuschusses in die städtischen Kassen holt, statt diese finanzielle Unterstützung vollständig bei den Betroffenen zu belassen. Schließlich sei die Entlastung der Anlieger ja auch Sinn und Zweck des Landesgesetzes gewesen. Außerdem wiesen sie darauf hin, dass die von der Verwaltung immer ins Feld geführte rechtliche Notwendigkeit nicht stichhaltig belegt wurde.
Nach Ansicht der GRÜNEN gibt es bei der Einteilung der Straßen in die verschiedenen Straßentypen, wie Anliegerstraße, Haupterschließungsstraße usw. auch viele Ungereimtheiten. So sind zum Beispiel vielbefahrene Straßen in Berghausen, wie etwa die Treibstraße oder die Stevenshovener Straße, tatsächlich Erschließungsstraßen für dahinter liegende Wohngebiete. Bei den Beitragssätzen würden sie aber als Anliegerstraßen abgerechnet, bei denen erst einmal (ohne Landeszuschuss) ein Anteil von mehr als 50 % (zukünftig 70 %) auf die Anlieger entfallen würde. Ähnliches gilt sicher für Teile der Alten Schulstraße, den Götscher Weg und noch etliche andere Straßen in den Ortsteilen.
Als sich bei den Beratungen im Rat eine Mehrheit aus GRÜNEN, BGL, SPD und FDP abzeichnete, die diese Erhöhung erkennbar ablehnte, stimmte auch die CDU ,die im Haupt- und Finanzausschuss noch die Erhöhung durchsetzen wollte, nun einer Vertagung und Neuberechnung zu. Das Thema bleibt also weiter auf der Tagesordnung.
Autor:Günter Herweg aus Langenfeld (Rheinland) |
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