CO-Pipeline: Einsichtnahme des Planänderungsbeschlusses im Langenfelder Rathaus möglich
Der von der Bezirksregierung Düsseldorf am 10. August 2018 erlassene Planänderungsbeschluss an die Covestro Deutschland AG (vorher Bayer Material Sience AG) zur Kohlenmonoxid-Pipeline durch den Kreis Mettmann liegt mit den dazugehörigen Antragsunterlagen in der Zeit vom 5. bis einschließlich 18. September 2018 im Rathaus der Stadt Langenfeld zur öffentlichen Einsicht aus.
Einsicht nehmen können Interessierte im Referat Stadtplanung und Denkmalschutz der Stadt Langenfeld, Rathaus, Konrad-Adenauer-Platz 1, Raum 287, während folgender Dienststunden:
- Montag bis Mittwoch, von 8. Uhr bis 16 Uhr,
- Donnerstag, von 8 Uhr bis 17 Uhr,
- Freitag, von 8 Uhr bis 12 Uhr.
Zusätzlich kann der Planänderungsbeschluss auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf (www.brd.nrw.de) eingesehen werden.
Über 20.000 Euro betroffenen
Die öffentliche Auslegung des Planänderungsbeschlusses stellt den Ersatz für die persönliche Zustellung des Beschlusses an die mehr als 20.000 Betroffenen und Vereinigungen dar, die Einwendungen gegen die Planänderungen im Verfahren erhoben haben.
Bis zum 18. September
Mit Ablauf der öffentlichen Auslegung am 18. September 2018 beginnt die Monatsfrist, in der Klage durch die genannten Betroffenen gegen den Planänderungsbeschluss beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben werden kann.
Nachträglich Planänderungen genehmigen lassen
Mit dem nun erteilten Beschluss hat sich die Covestro AG im Wesentlichen nachträglich Planänderungen genehmigen lassen, die bei der seit Jahren bereits abgeschlossenen Verlegung der Pipeline abweichend vom ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2007 bereits durchgeführt worden sind. Dies betrifft unter anderem die Verwendung von anderen Rohrmaterialien, Abweichungen vom vorgegeben Trassenverlauf sowie Änderungen bei der Verlegung der dem Schutz der Leitung dienenden Geo-Gritt-Matte.
"Bendenken vom Tisch gewischt"
Bürgermeister Frank Schneider hatte bereits kurz nach dem Erlass die Bezirksregierung unter anderem dafür kritisiert, mit dem ohne nennenswerte Auflagen erteilten Beschluss die Bedenken von mehr als 20.000 Betroffenen „vom Tisch gewischt“ zu haben.
„Diese Pipeline darf niemals in Betrieb gehen“
Er bekräftigt in diesem Zusammenhang nochmals seine Hoffnung auf das Scheitern des CO-Pipeline-Projektes vor dem Oberverwaltungsgericht Münster, wo nun das Verfahren wieder aufgenommen wird: „Diese Pipeline darf niemals in Betrieb gehen“.
Autor:Lokalkompass Langenfeld aus Langenfeld (Rheinland) |
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