Gastronomie I Abschaffung I Sondernutzungsgebühren
B/G/L Fraktion beantragt Abschaffung Sondernutzungsgebühren

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Die BG/FL Fraktion zur nächsten Ratssitzung, dass in der „Änderungssatzung zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Langenfeld Rhld.“ in der Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 die Punkte 8., 9. und 10 ersatzlos gestrichen werden.

Zukünftig gebührenfrei würden somit:

8. Aufstellung von Automaten, Auslagen, Schau - und Reklamekästen, Werbereiter, Kundenstopper, Werbetafeln, Beachflags, Firmenschilder oder Vitrinen, die mit dem Boden verbunden sind, die Straßenbegrenzungslinie überschreiten oder mehr als 20 cm in den Straßenraum hineinragen

9. Tische u. Sitzgelegenheiten

10. Feilbieten von Obst, Gemüse, Lebensmittel an der Stätte der Erzeugung

Wir sind der Meinung, dass Langenfeld und ihre Gastoromen, Händler sowie Dienstleister würden von mehr Außengastronomie sowie Warenpräsentation vor den Schaufenstern profitieren, die
Gewerbetreibenden stärken und zusätzlich das Stadtbild beleben.
Die Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen sollen daher ganz gestrichen werden, so wie von der B/G/L Fraktion bereits im Jahr 2018 und 2020 beantragt und zumindest während der bisherigen Corona-Phase umgesetzt.
Über unseren Antrag wird in der kommenden Ratssitzung am 20.09.2022 beraten und abgestimmt.

Autor:

Bürgergemeinschaft Langenfeld aus Langenfeld (Rheinland)

Virneburgstraße 90, 40764 Langenfeld
+49 2173 7941060
kontakt@bgl-langenfeld.de
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