Am 13. September mit abstimmen
Alle Infos zur Kommunalwahl in Langenfeld
Am Sonntag, 13. September, werden bei der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen die Stadt- und Gemeinderäte gewählt. Damit verbunden sind ebenfalls die Landrats-Wahlen sowie die Wahlen der Oberbürgermeister und Bürgermeister. In ganz NRW und damit auch in Langenfeld stehen die Kommunalwahlen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie unter besonderen Vorzeichen.
Bürgermeisterwahl
Bei der Bürgermeisterwahl tritt Amtsinhaber Frank Schneider erneut an. Daneben gehen Sascha Vilz (SPD), Sven Lucht (B/G/L) und Günter Herweg (Grüne) ins Rennen.
Stadrat
Für dem Stadtrat stehen folgende Parteien zur Wahl: CDU, SPD, B/G/L, GRÜNE, FDP und DIE LINKE
Die konkreten Namen in den Wahlbezirken können dem Amtsblatt vom 31. Juli entnommen werden.
Bei der Landratswahl treten an: Amtsinhaber Thomas Hendele (CDU), Jens Geyer (SPD), Martina Köster-Flashar (Grüne), Rainer Köster (Die Linke), Mario Sülz (UWG-ME) und Thomas Küppers (Piraten).
Kreistag
Bei den Kreistag stehen zur Wahl: CDU, SPD, Grüne, FDP, Die Linke, UWG-ME, Piraten und AfD.
Nähere Informationen zu den Landratskandidaten und den Kandidaten in den Kreiswahlbezirken gibt es beim Wahlamt des Kreises Mettman.
Integrationsrat
Für den Integrationsrat Langenfeld gehen ins Rennen: Soziale Liste, Deutsch-Türkische Integration, Internationale Liste.
Wahlberechtigung Kommunalwahl
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige und Angehörige eines EU-Mitgliedstaates nach Vollendung des 16. Lebensjahres, sofern sie mindestens 16 Tage vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in der Stadt Langenfeld gemeldet sind und nicht nach § 8 KWahlGvom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das sind in Langenfeld zirka 49.350.
Integrationsratswahl: Wahlberechtigt sind ausländische Staatsangehörige (auch Doppelstaatler) sowie Eingebürgerte Deutsche nach Vollendung des 16. Lebensjahres, sofern sie mindestens 16 Tage vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in der Stadt Langenfeld gemeldet sind und nicht nach § 8 KWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Bürgerinnen und Bürger müssen also mindestens seit dem 28. August 2020 in Langenfeld gemeldet sein, um wählen zu dürfen. Alle untenstehenden Informationen gelten für die Kommunalwahl und die Integrationsratswahl Wahlbenachrichtigungen.
Die Verteilung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt in der Zeit vom 12. August bis zum 16. August. Bürger, die in diesem Zeitraum keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich unter beim Wahlamt melden.
Sofern sich auf den Wahlbenachrichtigungen Schreibfehler oder Adressenfehler befinden, werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger gebeten, das Wahlamt zu benachrichtigen. Auch bei dieser Wahl wird in Langenfeld wieder in statistischen Bezirken gewählt.
In der Zeit vom 24. August bis 28. August können Wahlberechtigte während der allgemeinen Öffnungszeiten des Wahlamtes Einsicht in das Wählerverzeichnis der Stadt erhalten, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts der eigenen Person steht.
Briefwahl: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Briefwahlantrag. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Langenfeld, die am Wahlsonntag nicht anwesend sind, haben die Möglichkeit, mit diesem Antrag die Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Briefwanwahlantrag
Der Briefwahlantrag kann:
- Online über den Onlinebriefwahlantrag (www.langenfeld.de/briefwahl)
- mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung über den Onlinebriefwahlantrag
- schriftlich (mittels Fax oder postalisch),
- elektronisch per E-Mail an briefwahl@langenfeld.de,
- persönlich im Briefwahlbüro des Rathausesder Stadt Langenfeld (Zimmer 301) beantragt werden.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen werden durch das Wahlamt der Stadt ausgestellt. Briefwahlunterlagen können durch die jeweilige Wählerin, beziehungsweise den jeweiligen Wähler beantragt werden. Bei persönlicher Beantragung von Briefwahlunterlagen werden der Wählerin, beziehungsweise dem Wähler auch nur die für sie/ihn notwendigen Unterlagen ausgehändigt. Briefwahlunterlagen können im Verhinderungsfall auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden, sofern eine schriftliche Vollmacht (Vordruck befindet sich auf dem Antrag) vorliegt. Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 11. September, 18 Uhr, beim Wahlamt der Stadt beantragt werden. In besonderen Fällen (zum Beispiel plötzliche Erkrankung mit Attest nachgewiesen) können Briefwahlunterlagen auch noch am Samstag, 12. September zwischen 9 Uhr und 12 Uhr, und am Sonntag, 13. September, von 8 Uhr bis 15 Uhr, beim Wahlamt der beantragt werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die roten Wahlbriefein den Hausbriefkasten vor dem Haupteingang des Rathauses, Konrad-Adenauer-Platz 1, oder in die aufgestellte Wahlurne im Erdgeschoss zu werfen. Die Briefwahlunterlagen können auch in jeden Briefkasten der deutschen Post eingeworfen werden. Bei der für die Bürger kostenfreien Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen sollten alle Wählerinnen und Wähler darauf achten, die Rücksendebriefe rechtzeitig wieder an die Stadt zurückzuschicken oder im Rathaus abzugeben, damit diese fristgerecht im Wahlamt eingehen. Die zurückgesendeten Wahlbriefe müssen bis spätestens 13. September, 16 Uhr, wieder im Wahlamt der Stadt sein.
Hygienekonzept bei der Briefwahl
Um den Zugang in das Briefwahlbüro zu steuern und eine Menschenansammlung im engen Flur vor dem Briefwahlbüro zu vermeiden, wird an der großen Glastür vor dem Flur eine Ampel angebracht, die von den Mitarbeitern des Briefwahlbüros gesteuert werden kann. Die wartenden Briefwähler werden mit Absperrbändern zum Briefwahlbüro geführt. Markierungen mit einem 1,5 Meter Abstand werden auf dem Boden und auch im Treppenhaus angebracht. Darüber hinaus werden die Wahlberechtigten, die persönlich im Briefwahlbüro die Briefwahl beantragen möchten, gebeten, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Info und Kontakt
Internet: www.langenfeld.de, Mail: wahlamt@langenfeld.de, Fax-Nr.:02179/794-9-1112
Öffnungszeiten des Wahlamtes/Briefwahlbüros: Das Wahlamt/Briefwahlbüro ist voraussichtlich ab dem 17. August bis 13. September wie folgt geöffnet: montags bis mittwochs, 7.30 Uhr bis 17 Uhr (durchgehend), donnerstags 7.30 Uhr bis 19 Uhr (durchgehend), freitags, 7.30 Uhr bis 12 Uhr (durchgehend), samstags 9 Uhr 12 Uhr (durchgehend), Freitag, 11. September, 7.30 Uhr bis 18 Uhr (durchgehend) und am Wahlsonntag, 13. September, ab 8 Uhr bis Wahlende (durchgehend)
Das Briefwahlbüro ist im Rathaus, Konrad-Adenauer-Platz 1, 3. Etage, Zimmer 301, untergebracht. Innerhalb des Hauses ist der Weg durch Hinweisschilder und Pfeile gekennzeichnet. Info-Telefon: 02173-7941111, 02173-7949 1112, Mail: wahlamt@langenfeld.de. Ansprechpartner: Sabrina Meyer, Telefon 02173-7941112, Frank Kölzer, Telefon 7941110.
Stimmbezirke
Die Kommunalwahl und Integrationsratswahl werden in 44 Stimmbezirken gewählt. Die Standorte der Wahlräume haben sich gegenüber der letzten Wahl nicht verändert. Sie sind von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung.
Allerdings ist der „Zuschnitt“ der Wahlbezirke im Vergleich zu den vergangenen Wahlen anders. Hintergrund: In allen Bezirken sollen ungefähr die identische Zahl an Stimmberechtigten zur Urne gehen. „Geringe Abweichungen sind möglich. Die vorgeschriebene Toleranz ist geringer geworden“, erklärt Wahlleiterin Marion Prell, 1. Beigeordnete der Stadt. Folge: Einige Bürger können nicht in ihrem gewohnten Wahllokal ihre Stimme abgeben. Eine entsprechende Benachrichtigung haben die Betroffenen erhalten.
Hygienekonzept in den Wahllokalen
Auf Grund der aktuellen Covid19-Pandemie wird während der Kommunalwahl ein Hygienekonzept gelten, um sowohl die Wahlhelfer als auch die Bürger zu schützen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Bürgerinnen und Bürger gebeten werdeneine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, wenn sie das Schulgebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, betreten und solange Sie sich darin aufhalten. Selbiges gilt auch für die Briefwahl im Rathaus. Weiterhin wird auf den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern verwiesen. Um die Einhaltung dessen einfacher zu gestalten werden Absperrbänder und Boden Beklebungen zum Einsatz kommen. In den Schulen werden überwiegend Einbahnstraßen eingerichtet. Das bedeutet, dass mancher Eingang in die Schule (das Wahllokal), der in der Vergangenheit genutzt werden konnte, nun nur ein Ausgang ist. Eine entsprechende Beschilderung ist vorhanden. Die Bürger werden gebeten, den Hinweisen entsprechend zu folgen. Die Wahlberechtigten werden gebeten einen eigenen Kugelschreiber zur Kennzeichnung der Stimmzettel mitzubringen. Für alle, die keinen mitbringen, sind im Wahlraum ausreichend Kugelschreibervorhanden, die nach jeder Benutzung desinfiziert werden.
Wahllokale
- 4021 / 4022 Peter-Härtling-Patenschaftsschule Gieslenberger Str. 51-53
- 4031 / 4032 Peter-Härtling-Patenschaftsschule Gieslenberger Str. 51-53
- 4041 / 4042 Städt. Grundschule Am Brückentor 6
- 4051 / 4052 Städt. Grundschule Am Brückentor 6
- 4061 / 4062 Städt. Grundschule Parkstr. 54
- 4071 / 4072 Städt. Grundschule Götscher Weg 64-66
- 4081 / 4082 Städt. Grundschule Götscher Weg 64-66
- 4091 / 4092 Grundschulstandort Zehntenweg 45
- 4101 / 4102 Paulus-Schule, Treibstr. 34
- 4111 / 4112 Friedrich-Fröbel-Schule Fröbelstraße 15
- 4121 / 4122 Friedrich-Fröbel-Schule Fröbelstraße 15
- 4131 / 4132 Konrad-Adenauer-Gymnasium Auf dem Sändchen 24
- 4141 / 4142 Grundschulstandort Zehntenweg 45
- 4151 / 4152 Kopernikus-Realschule Immigrather Str. 61
- 4161 / 4162 Kopernikus-Realschule Immigrather Str. 61
- 4171 / 4172 Käthe-Kollwitz-Schule Fahlerweg 17
- 4181 / 4182 Konrad-Adenauer-Gymnasium Auf dem Sändchen 24
- 4191 / 4192 Konrad-Adenauer-Gymnasium Auf dem Sändchen 24
- 4201 / 4202 Käthe-Kollwitz-Schule Fahlerweg 17
- 4211 / 4212 Friedrich-Fröbel-Schule Fröbelstraße 15
- 4221 / 4222 Friedrich-Fröbel-Schule Fröbelstraße 15
Kommunalwahl auch für Menschen
mit Sehverlust barrierefrei
Gemeinsam mit den Blinden-und Sehbehindertenvereinen in NRW haben die Kommunen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust entwickelt, die es ihnen erlauben, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abzugeben. Das funktioniert so: Damit Menschen mit Sehverlust wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um "ihre" Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Wie das genau funktioniert, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhil-fepaket enthalten ist.Welche Kandidatin/welcher Kandidat sich hinter den einzelnen Öffnungen verbirgt verraten akustische Stimmzettel. Dazu hat die Stadt Langenfeld pro Wahlbezirk 0800er-Nummern eingerichtet, unter denen alle Stimmzettel des jeweiligen Wahlbezirks von einer freundlichen Computerstimme vorgelesen werden. Es kann sowohl zwischen den Stimmzetteln als auch zwischen den Einträgen der Kandidatinnen und Kandidaten gesprungen werden. Die Anru-fenden können sich die Ansage mehrfach anhören. Die Rufnummern sind täglich 24 Stunden erreichbar.Um die Stimmzettel unterscheiden zu können, sind sie am unteren Rand mit Löchern verse-hen.Gemeinderatswahl: Kein Loch Bürgermeisterwahl: 1 Loch Kreistagswahl, 3 Löcher Landratswahl 4 Löcher. Darüber hinaus ist die obere rechte Ecke der Stimmzettel abgeschnitten, um zu erkennen, welche Seite die Vorderseite ist. Alle Wahlberechtigten können die Wahlhilfepakete (Schablone und CD) bestellen und bei Bedarf die Telefonnummer des akustischen Dienstes des eigenen Wahlbezirks erfragen:Im Rheinland beim Blinden-und Sehbehindertenverein Nordrhein unter Telefon: 02159 / 9655-0 oder Mail info@bsv-nordrhein.de. Es gibt auch die Möglichkeit, die Wahlbezirks-Rufnummer unter Eingabe der Postleitzahl bei der Telefonansage 0231 / 550 330 337 36 zu finden. Alle Informationen finden Sie auch auf der Internetseite https://www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei.html
Autor:Stefan Pollmanns aus Langenfeld (Rheinland) |
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