Aus dem Verkehr gezogen
Polizei warnt: Achten Sie auf Ihre Ladungssicherheit
Mettmann. Zwei aktuelle Verkehrskontrollen nimmt der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann zum Anlass, um Auto- und Lkw-Fahrer noch einmal für das Thema "Ladungssicherheit" zu sensibilisieren.
So hatten Spezialisten des Verkehrsdienstes bereits am Dienstag, 25. Mai, im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle in Langenfeld einen Fahrzeugführer aus Bottrop aus dem Verkehr gezogen, der auf einem Anhänger einen Minibagger transportiert hatte. Da der Mann den Bagger nicht ordnungsgemäß auf der Ladungsfläche seines Anhängers gesichert hatte, mussten die Beamten dem Mann, der eigenen Angaben "nur mal eben zu einer Baustelle wollte", die Weiterfahrt untersagen. Zudem erwartet den 36-Jährigen neben einem Verwarngeld in Höhe von
60 Euro auch noch ein Punkt in Flensburg.
Noch am gleichen Tag fiel den Verkehrsspezialisten dann ein weiteres Gespann auf, welches diesmal aus einem Peugeot bestand, an dem an einem Abschleppseil ein Opel befestigt war. Problematisch war hier die Tatsache, dass der abgeschleppte Opel wegen eines beabsichtigten Motorwechsels nicht fahrbereit und obendrein auch nicht zugelassen war.
Auch wenn der Fahrzeugführer hier angab, "nur mal eben zur Werkstatt fahren zu wollen", musste auch hier die Weiterfahrt untersagt werden. Den 55-jährigen Peugeot-Fahrer aus Leichlingen erwartet nun als verantwortlichen Fahrzeugführer eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz, des Verdachtes des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzes und der nicht vorhandenen, aber erforderlichen Schleppgenehmigung.
Die Polizei warnt:
Täglich kontrolliert die Polizei im gesamten Kreisgebiet Mettmann im Rahmen ihrer allgemeinen Verkehrsüberwachung auch die Ladungssicherheit von Autos, Lkw und Gespannen. Dabei werden nicht nur überladene oder unzureichend gesicherte Gespanne und Fahrzeuge konsequent aus dem Verkehr gezogen, sondern auch weitere Maßnahmen gegen die Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer ergriffen.
Hintergrund ist, dass solche Fahrzeug(-gespanne) mitunter eine erhebliche Gefahr für den sicheren Straßenverkehr darstellen - zum Beispiel weil sich Bremswege verlängern oder nicht gesicherte Ladung von Ladungsflächen herunterfallen kann und somit andere Verkehrsteilnehmende gefährdet.
Geregelt sind die Bestimmungen zur Ladungssicherung in Paragraph 22 der Straßenverkehrsordnung. Darin heißt es unter anderem: "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."
Autor:Lokalkompass Langenfeld aus Langenfeld (Rheinland) |
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