E-Roller sind nicht ohne
Polizei rät: Fahren erst ab 14 Jahren - Kein Alkohol - Gehweg tabu

Zwischen den Autos, ohne Helm - auch nicht zu empfehlen. Aber wichtiger ist: Nüchtern bleiben.  | Foto: Foto+Montage: Landgraf
  • Zwischen den Autos, ohne Helm - auch nicht zu empfehlen. Aber wichtiger ist: Nüchtern bleiben.
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Drei betrunkene E-Roller-Fahrer meldete die Polizei in der letzten Woche. Einer davon wusste angeblich nicht, dass es nicht erlaubt sei, alkoholisiert zu fahren. Zwei zogen sich schwerere Kopfverletzungen zu. Grund genug, mal die Regeln zu nennen.

Die Polizei hat aus den aktuellen Anlässen zusammengestellt, was es alles zu beachten gilt. Alkohol im Straßenverkehr ist ein No-Go. Eigentlich dürfte das ja bekannt sein. Aber hier die Hinweise im Einzelnen:

Die Hinweise der Polizei

Keine Helmpflicht: Wie beim Fahrradfahren besteht auch für E-Scooter keine Helmpflicht. ABER: Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen! Tragen Sie deshalb zur eigenen Sicherheit stets einen Helm. Er schützt Sie vor schweren Folgen bei einem Unfall.

Keine Fahrerlaubnis: Der Fahrer oder die Fahrerin müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit für diese Elektro-Kleinstfahrzeuge beträgt 20 km/h. Wer sein Elektro-Kleinstfahrzeug technisch so verändert, das es schneller als 20 km/h fährt, muss mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren rechnen.

Kein Alkohol: Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Auto- und Motorradfahrer, also: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei höheren Werten oder bei Auffälligkeiten liegt eine Straftat vor.

Elektro-Kleinstfahrzeuge müssen den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden, müssen sie auf die Fahrbahn, der Gehweg ist tabu. Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden. E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren. Wer abbiegt, muss wie beim Fahrrad Handzeichen geben. Beim Abstellen ist darauf zu achten, dass niemand behindert wird. Informationen der Städte und Anbieter über Abstellmöglichkeiten beachten.

Für Elektro-Kleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht. Betriebserlaubnis muss vorliegen! Es kann ein Ordnungswidrigkeiten- oder sogar Strafverfahren drohen.

Autor:

Harald Landgraf aus Dinslaken

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