Wissenswertes zum Thema Sonderurlaub im Todesfall

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Ein Todesfall in der eigenen Familie ist für jeden Menschen ein schweres Schicksal. Nach dem Todesfall müssen einige Vorbereitungen für die Beerdigung erledigt werden. Um dabei nicht noch Urlaubstage aufbrauchen zu müssen, gibt es einige Regelungen für Arbeitnehmer, wie der Arbeitgeber in diesem Falle den Urlaub gewähren kann.

Wie sieht die rechtliche Situation zum Sonderurlaub im Sterbefall aus?

Das BGB liefert hierbei keine genaue Regelung, es wird nur darauf hingewiesen, dass jedem Arbeitnehmer ein Sonderurlaub im Todesfall zusteht, wenn dieser aus persönlichen Gründen die Arbeit nicht erfüllen kann. Dieser Urlaub ist nicht im gesetzlichen Mindesturlaub inbegriffen. Der Sonderurlaub hängt davon ab, wie lange der Arbeitnehmer schon im Unternehmen beschäftigt ist. Für eine Beschäftigungsdauer von unter einem Jahr gibt es einen Tag Sonderurlaub, zwischen einem Jahr und zwei Jahren gibt es zwei Tage. Ab drei Jahren Mitarbeit stehen drei Tage Sonderurlaub zur Verfügung.

Stirbt ein Freund, ein Cousin oder eine Tante, so muss der Arbeitgeber nicht zwingend Sonderurlaub gewähren. Es liegt zwar in seiner Möglichkeit, dem Arbeitnehmer für einige Tage bezahlten Urlaub zu gewähren, es ist allerdings keine Vorschrift. Eine zwingende Bewilligung von mindestens einem Tag Sonderurlaub gibt es nur bei sehr naher Verwandtschaft.

Wann ist der Sonderurlaub zwingend vom Arbeitgeber zu vergeben?

Stirbt eines der folgenden Familienmitglieder, so steht dem Arbeitnehmer mindestens ein Tag Sonderurlaub zu:

-Vater oder Mutter (auch Adoptiveltern)
-Ehemann oder Ehefrau
-Großeltern
-Schwiegereltern
-Schwester oder Bruder (auch Adoptivgeschwister)
-Kinder (dazu gehören auch Adoptivkinder)

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer dieses Sonderurlaubes liegt dabei bei einem Tag. In der Regel wird jedoch vom Arbeitgeber ein Sonderurlaub in Höhe von mindestens zwei Tagen vergeben, vor allem wenn es sich um den Tod der Eltern, Kinder, Geschwister oder der Ehepartner handelt. Sollte der Arbeitgeber diesen gesetzlich festgeschriebene Urlaub verweigern, so kann gegen der Arbeitgeber Klage eingereicht werden. Dieses Vorgehen ist allerdings nicht zu empfehlen. Es würde sich nur dem Stress addieren, welcher schon durch den Verlust des Familienmitgliedes entstanden ist. Außerdem klärt ein Verfahren die aktuelle Situation nicht direkt. Es empfiehlt sich daher immer, dem Arbeitgeber die Situation zu schildern. In den meisten Fällen bewilligt dieser den Sonderurlaub.

Wie sieht es mit dem Sonderurlaub im Sterbefall der Großeltern aus?

Sollte die Oma oder der Opa versterben, so gibt es keinen gesetzlich festgelegten Sonderurlaub. Hier muss der Arbeitnehmer auf die Kulanz des Arbeitgebers hoffen, es existiert allerdings kein Rechtsanspruch.

Wie sieht die Regelung für den Sonderurlaub bei Tarifverträgen aus?

Ist der Arbeitnehmer nach Tarifvertrag eingestellt, so muss sich der Arbeitgeber an die gültigen Bedingungen halten. Diese unterscheiden sich je nach Tarifvertrag. In der Regel werden jedoch die folgenden Urlaubstage bei Sterbefällen in der Familie vergeben:

-Ehepartner 2 Tage
-Vater oder Mutter 2 Tage
-Kinder 2 Tage
-Geschwister 1 Tag

Im Sterbefall der Großeltern oder des Onkels bzw. der Tante wird kein Sonderurlaub vergeben.

Reicht der Sonderurlaub im Todesfall wirklich aus?

Für gewöhnlich reichen ein oder zwei Tage nicht aus, um die Beerdigung und den Nachlass im Sterbefall eines Verwandten vollständig zu planen und durchzuführen. Ein einsichtiger Vorgesetzter kann in diesem Falle den Urlaub um einige Tage verlängern. In der Regel wird dieser dann auf bis zu zwei Wochen verlängert, damit der Arbeitnehmer wieder zum gewohnten Alltag zurückkehren kann.
Sollte der Arbeitgeber einer Verlängerung nicht einwilligen, so kann der Arbeitnehmer natürlich seinen normalen Urlaub einsetzen. Reicht dieser nicht aus, kann auch unbezahlter Urlaub beantragt werden. Diesen kann der Arbeitgeber in der Regel auch ablehnen. Sollte es dazu kommen, so können sich Mitarbeiter in ersten Fällen von einem Arzt krankschreiben lassen. Dazu muss der Arzt feststellen, dass der Mitarbeiter und starkem Stress steht und daher arbeitsunfähig ist.

Sonderurlaub im Todesfall
Autor:

Vanessa Nass aus Isselburg

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