Anliegen möglichst per Telefon, E-Mail, Brief oder Einwurf von Unterlagen erledigen – persönliche Besuche nur noch nach telefonischer Absprache möglich
Coronavirus: Dienststellen der Kreisverwaltung Borken vorsorglich für den freien Publikumsverkehr geschlossen

Kreis Borken. Um die Funktionsfähigkeit der Kreisverwaltung zu gewährleisten und die Gefahr einer Weiterverbreitung des Coronavirus (beispielsweise in Wartezonen) zu vermindern, werden ab sofort ihre Dienststellen für den freien Publikumsverkehr geschlossen. Dies geschehe aus Vorsorge, um das Funktionieren der Behörde im Interesse der öffentlichen Daseinsvorsorge sicherzustellen, erklärt dazu Landrat Dr. Kai Zwicker.

Anliegen möglichst nicht vor Ort klären

Anliegen sollen bis auf Weiteres möglichst per Telefon, E-Mail, Brief oder Einwurf von Unterlagen erledigt werden. Persönliche Besuche sind nur noch nach telefonischer Absprache mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich. Für folgende Bereiche gibt es dabei besondere Telefonnummern bzw. Regelungen:
In der Ausländerbehörde gibt es keine offenen Sprechzeiten mehr – dringend erforderliche Vorsprachen sind nur in Ausnahmefällen mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dabei hat die Kontaktaufnahme über die bekannten Ansprechpartner oder zentral über die 02861/82-2095 oder E-Mail aufenthalt@kreis-borken.de zu erfolgen.
Die zentrale Rufnummer für Anliegen in der Führerscheinstelle lautet für das Kreishaus Borken 02861/82-2023. Für die Nebenstellen in Ahaus und Bocholt können Termine über das Internet unter http://www.kreis-borken.de/terminreservierung und ausnahmsweise telefonisch unter den Rufnummern 02561/912-215 für Ahaus und 02871/953-396 für Bocholt vereinbart werden.
Termine für die drei Zulassungsstellen des Kreises Borken in Ahaus, Bocholt und Borken können über das Internet unter www.kreis-borken.de/terminreservierung vereinbart werden und ausnahmsweise telefonisch unter den Rufnummern 02861/82-2059 für Borken, 02561/912-215 für Ahaus und 02871/953-396 für Bocholt. Autohäuser und Zulassungsdienste können ihre Vorgänge gesammelt bei den drei Zulassungsstellen abgeben und nach Bearbeitung und telefonischer Rückmeldung wieder abholen.
Die untere Jagdbehörde des Kreises Borken steht für Anfragen und Beratungen unter der Rufnummer 02861/82-1137 telefonisch zur Verfügung. Die Verlängerung von Jagdscheinen erfolgt schriftlich. Der Antrag ist an die folgende Adresse zu richten: Kreis Borken, untere Jagdbehörde, Burloer Str. 93 in 46325 Borken.
Sprechstunden der Elterngeldstelle in der Nebenstelle des Kreises in Ahaus finden bis auf Weiteres nicht statt.

Hotline vom Kreisgesundheitsamt

Die Telefon-Hotline des Kreisgesundheitsamtes Borken unter der Telefonnummer 02861/82-1091 ist montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr geschaltet. Für das Wochenende gibt es Sonderregelungen, die frühzeitig bekanntgegeben werden. Dort sind Auskünfte zum Thema Coronavirus erhältlich. Darüber hinaus ist die Patientenhotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter Tel. 116117 rund um die Uhr erreichbar.
Über die weitere Entwicklung informiert der Kreis Borken über das Internet unter www.kreis-borken.de/coronavirus sowie über Facebook, Twitter und Instagram.

Autor:

Silvia Decker aus Emmerich am Rhein

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