Betrug durch Unterlassen
Im Märkischen Kreis müssen viele Bürgergeld-Bezieher draufzahlen

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Viele Bürgergeldbezieher zahlen Mietanteile aus dem Bürgergeld, obwohl ihre aktuelle Miete sozialrechtlichen Vorgaben genügt. Allerdings benennen der Märkische Kreis, Jobcenter und Grundsicherung weitaus niederige Kosten.  Wer unkritisch vertraut, wird betrogen.

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Sozialleistungsbetrug durch Jobcenter

Diese Wohnkostenlücke, also die Differenz zwischen gewährten und nicht übernommenen Wohnkosten beläuft sich im Märkischen Kreis auf mehr als 150.000 € pro Monat. (Die exakten Zahlen lassen sich aus der Statistik der BA ermitteln.) 

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unverbindliche Preisempfehlung

"Eine unverbindliche Preisempfehlung (UPE oder UVP) ist der Preis, der (in der Regel vom Hersteller) als Weiterverkaufspreis empfohlen wird. Grundsätzlich steht es jedem Hersteller frei, Preisempfehlungen auszusprechen, solange diese für den Händler keine bindende Wirkung entfalten."

So auch hier. Der Märkische Kreis darf natürlich "Wunsch-Mietobergrenzen" nennen. Aber nur als "unverbindliche Miet-Preisempfehlung"! - Die Prüfung der gesetzeskonformen Mietobergrenzen liegt ausnahmslos bei der Sozialgerichtsbarkeit!

Ein Paradebeispiel erfolgreicher Wehrhaftigkeit ist als Klage: 155 dokumentiert. Der Kläger wurde vom Jobcenter Märkischer Kreis über etliche Monate um Mietanteile betrogen. Bisher mussten mit Zinsen nach § 44 SGB I über 4.000 € zurückgezahlt werden.
Und das ist nur ein Fall von Vielen.

Die gute Nachricht lautet, noch können sich Hunderte wehren. 
Müsst Ihr aber nicht. Wer nichts macht, akzeptiert belogen zu werden.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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