In der evangelischen Kirchengemeinde Drevenack stehen Presbyterwahlen an
Vorschlagsverfahren beginnt am 15. September, Presbyter/innen müssen zwischen 18 und 74 Jahre alt sein

Das Wahlvorschlagsverfahren beginnt für alle Kirchengemeinden der Rheinischen Landeskirche mit einem Gottesdienst am 15. September, in dem die Mitglieder der Kirchengemeinde aufgerufen werden, Kandidatinnen und Kandidaten zu benennen.

Dieser Aufruf ist im Gottesdienst am 22. September zu wiederholen. Das Wahlvorschlagsverfahren endet am 26. September 2019. Jedes Gemeindemitglied kann bis zum Ablauf der Vorschlagsfrist schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einreichen.

Wahlberechtigt sind alle konfirmierten Gemeindemitglieder. Für das passive Wahlrecht , also um gewählt werden zu können, müssen Gemeindemitglieder zwischen 18 und 74 Jahre alt sein. Presbyteriumswahlen finden in unserer Rheinischen Landeskirche alle vier Jahre statt.
Jedes interessierte Gemeindemitglied kann sich im Internet unter „EkiR.info Presbyteriumswahl 2020 “ über die Aufgaben in einem Presbyteriumsamt und das Wahlverfahren informieren.

Am 10. November findet dann nach dem Gottesdienst eine Gemeindeversammlung statt, in der sich die Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteramt der Gemeinde vorstellen.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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