Haus&Grund Hilden: Wohnungseigentümergemeinschaft bleibt handlungsfähig
Versammlung verschieben

Wegen der Corona-Kontaktbeschränkungen können Eigentümerversammlungen nicht stattfinden.  | Foto: Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay

In der ersten Jahreshälfte hat sie eigentlich Saison: Die Eigentümerversammlung. Die aktuelle Corona-Situation macht deren Durchführung unmöglich. Die Wohnungseigentümer werden dadurch aber nicht handlungsunfähig.

Hilden. „Aufgrund der behördlichen Kontaktbeschränkungen sind Versammlungen von mehr als zwei Personen derzeit verboten. Damit müssen Eigentümerversammlungen ausfallen“, erklärt Andreas Adán, Vorsitzender von Haus & Grund Hilden. „Eine kleine Ausnahme gäbe es, wenn nämlich die Eigentümerversammlung nur aus zwei Parteien bestünde, aber das wird nur selten der Fall sein.“
Viele Termine des Geschäftslebens werden derzeit per Video- oder Telefonkonferenz abgehalten. Eine übertragbare Alternative für die Eigentümerversammlung ist das jedoch nicht. „Die digitale Durchführung einer Eigentümerversammlung ist bislang im Gesetz nicht vorgesehen“, warnt Adán. „Dies stellt für die Wohnungseigentümer also keine Alternative dar, weil die Rechtssicherheit aktuell nicht gegeben ist.“ Handlungsfähig bleibe die Gemeinschaft aber dennoch. Rechtsanwalt Adán dazu: „Einerseits stehen dem Verwalter gewisse Notkompetenzen zu, andererseits kann man wichtige Beschlüsse auch schriftlich im Umlaufverfahren herbeiführen.“
In rechtliche Schwierigkeiten kommt eine Eigentümergemeinschaft durch eine ausgefallene Versammlung zunächst nicht. Denn das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) schreibt vor, dass der Verwalter einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung einberufen muss – aber es macht keine Vorgabe zum Zeitpunkt. Jurist Andreas Adán empfiehlt daher vorerst einen gelassenen Umgang mit der Situation: „Die Versammlung muss nicht zwingend im ersten Halbjahr stattfinden. In der derzeitigen Situation raten wir deswegen, sie auf die zweite Jahreshälfte zu vertagen.“
Außerdem entfallen aktuell zwei Gründe, die normalerweise die Einberufung einer Versammlung unbedingt erforderlich machen würden. Wohneigentums-Verwalter bleiben per gesetzlicher Sonderregelung auch über ihre Amtszeit hinaus bis auf weiteres im Amt, Wirtschaftspläne laufen weiter. Im Einzelfall können sich natürlich zahlreiche weitere Fragen ergeben, je nach individueller Situation der Wohnungseigentümer. In solchen Fällen finden Mitglieder Hilfe beim örtlichen Verein Haus & Grund Hilden.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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