1. Vorsitzender ignoriert Mitgliederantrag und Kassierer schiebt Prüfung auf die lange Bank!
Wenn die Entwicklungen im SV TuS 1925 Herten nicht so traurig wären, könnte man über das aktuelle Vorgehen des Teilvorstands um den 1. Vorsitzenden Andreas Wietecki nur leicht schmunzelnd den Kopf schütteln.
Wie an dieser Stelle bereits zu einem früheren Zeitpunkt berichtet, haben über 30 % der stimmberechtigten Mitglieder mit ihrer Unterschrift einen Antrag auf die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung gestellt und diese dem 1. Vorsitzenden Andreas Wietecki per Gerichtsvollzieherin zustellen lassen. Die satzungsmäßige Frist von 4 Wochen hat Herr Wietecki ohne jegliche Reaktion verstreichen lassen, um dann diesem nicht nachvollziehbaren Verhalten noch ein bitteres Sahnehäubchen aufzusetzen.
Damit auch möglichst alle Mitglieder an der außerordentlichen Versammlung teilnehmen können, hatten die Unterzeichner des Antrags gefordert, dass diese Veranstaltung nicht während der Sommerferien stattfinden sollte. Zusätzlich wurden, wie in der Satzung festgeschrieben, die Tagesordnungspunkte im Antrag klar aufgeführt.
Der 1. Vorsitzende und ein Teil des Vorstands scheinen sich jedoch nicht für den schriftlich niedergelegten Willen der Mitglieder zu interessieren und missachten auch scheinbar bewusst die rechtliche Grundlage des § 37 BGB. Nach Ablauf der Frist hat Herr Wietecki eine Einladung für eine außerordentliche Mitgliederversammlung auf der Homepage des Vereins veröffentlicht, in der die Sitzung, entgegen der klaren Forderung des Antrags, mitten in den Ferien, nämlich am 18. August stattfinden soll. Die von den beantragenden Mitgliedern festgelegten Programmpunkte wurden ebenfalls satzungswidrig um weitere Punkte ergänzt.
Was steckt nur hinter diesem satzungswidrigen und somit illegalen Verhalten? Hat der Teilvorstand beim Studium des Antrags nicht richtig hingesehen oder bewusst gegen den Willen von mehr als 30% der Mitglieder verstoßen? Wie passt dieses aktuelle Vorgehen zu den bisherigen teilweise illegalen Aktivitäten der handelnden Personen? Nach Bekanntwerden des mehrschichtigen Verstoßes gegen den Antrag haben einige Unterzeichner desselben Beschwerde sowohl beim 1. Vorsitzenden, als auch bei den zuständigen Behörden eingereicht.
Auch die Kassenprüferin, die im April diverse Missstände in der Buchhaltung aufgedeckt hatte und sich seit der Bekanntgabe derselben auf der letzten (abgebrochenen) Mitgliederversammlung diversen verleumderischen Angriffen ausgesetzt sieht, hat nun neue, nicht nachvollziehbare Erlebnisse verbunden mit ihrem Amt.
Aufgrund der Ergebnisse der letzten Prüfung, hat sie von ihrem satzungsmäßigen Recht Gebrauch gemacht und den Kassierer Siegfried Kummer zu einer unterjährigen Prüfung aufgefordert. Ihre E-Mails wurden erst gar nicht beantwortet und eine Aufforderung per Einschreiben nicht abgeholt. Nach der letzten Vorstandssitzung erhielt sie dann auf einmal eine Rückmeldung, in der ihr der Kassierer mitteilte, dass er aufgrund aktueller beruflicher und privater Überlastung die Unterlagen erst irgendwann nach den Sommerferien zur Prüfung vorlegen könne. Nach den brisanten Ergebnissen der letzten Prüfung eine nicht nachvollziehbare und in den Augen der Kassenprüferin nicht akzeptierbare Vorgehensweise.
Die anstehende außerordentliche Mitgliederversammlung scheint dem 1. Vorsitzenden Andreas Wietecki und seinen Mitstreitern entgegen aller Verlautbarungen schwer im Magen zu liegen. Wie ist es ansonsten zu erklären, dass einige Unterzeichner und auch Eltern u. a. von der Lebensgefährtin des 1. Vorsitzenden kontaktiert wurden und ihnen schon vor der Mitgliederversammlung auch die „andere Sichtweise“ der Fakten nähergebracht werden sollte. Wenn es bei diesen Aktivitäten nur darum ginge, die eigene Meinung darzulegen, wäre das sicherlich kein Problem. Verwunderlich ist nur, dass nach Berichten einiger kontaktierter Personen oftmals auch die verleumderische Aussage gemacht wurde, dass doch die Kassenprüferin oder der 1. Geschäftsführer die fehlenden Unterlagen in der Buchhaltung bzw. sogar die kompletten Unterlagen unterschlagen hätten. Diese Behauptung hatte Andreas Wietecki bekannterweise auch in einem Interview bereits aufgestellt. Dabei liegen die kompletten Unterlagen nach Aussage der Kassenprüferin so, wie sie vom Kassierer zur Prüfung eingereicht wurden, in einem Tresor. Nach Anweisung des 1. Vorsitzenden dürfen die Belege auch nur an die Staatsanwaltschaft oder eine untergeordnete Behörde ausgehändigt werden.
Was steckt also hinter all dem hektischen Treiben und den Unterstellungen?
Autor:Michael Böhm aus Herten |
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