Tiefgarage Marktplatz Herten: Ab 1. Juli müssen Parkscheine gezogen werden

Zum 1. Juli müssen sich Nutzerinnen und Nutzer der Tiefgarage Marktplatz in der Hertener Innenstadt auf Veränderungen einstellen. Das bisherige Schrankensystem wurde abgebaut und durch zwei Parkscheinautomaten abgelöst. Die Stadt Herten bewirtschaftet die Tiefgarage ab diesem Zeitpunkt wieder selbst im Rahmen ihres Betriebes gewerblicher Art und übernimmt die Parkraumüberwachung mittels Ordnungskräften.

Die Tiefgarage am Marktplatz ist ab 1. Juli 2019 montags bis samstags von 8 bis 18 Uhr gebührenpflichtig nutzbar. Die Höchstparkdauer beträgt zwei Stunden. Die Mindestgebühr beträgt 0,25 Euro. Die Einhaltung der Parkzeiten wird durch das Ordnungsamt der Stadt Herten kontrolliert.

Die Tiefgarage ist montags bis samstags von 5 bis 22 Uhr geöffnet. Außerhalb der Öffnungszeiten, an Sonn- und Feiertagen, bleibt die Tiefgarage geschlossen. Dauerparker, die Stellplätze in den nachgelagerten Garagen nutzen, erhalten Zugangsberechtigungen, um die Tiefgarage auch außerhalb der Öffnungszeiten befahren zu können.

Hintergrund: Zum 1. Juli 2004 wurde den Hertener Stadtwerken die Bewirtschaftung der städtischen Tiefgarage unter dem Marktplatz von der Stadt Herten übertragen. Eigentümerin der Tiefgarage ist die Stadt Herten. Ab 1. Juli 2019 sind die Hertener Stadtwerke nur noch mit der technischen Betriebsführung der Tiefgarage betraut.

Autor:

Lokalkompass Herten aus Herten

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