Radfahren auf Friedhöfen in Herten erlaubt
Radfahren mit Rücksicht
Zahlreiche Radfahrer nutzen Friedhofswege als Abkürzung. Dass war bislang laut Satzung verboten. Daher hat der Zentrale Betriebshof Herten (ZBH) nun eine Änderung der Friedhofssatzung erwirkt. Das Radeln auf den Hauptwegen ist ab sofort erlaubt.
Doch Achtung! Dies gilt nicht für alle Friedhöfe. Erlaubt ist das Radeln auf dem Waldfriedhof, dem Kommunalfriedhof Scherlebeck/Langenbochum sowie dem Friedhof Westerholt.
Zeitnah sollen noch an allen relevanten Eingängen Schilder aufgestellt werden, die das Radfahren erlauben. Jedoch gilt dabei grundsätzlich "Rücksicht hat Vorfahrt".
"Natürlich haben Menschen zu Fuß grundsätzlich Vorrang", erklärt Bürgermeister Fred Toplak. ZBH Betriebsleiter Thorsten Westerheide fügt hinzu, dass es in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit rücksichtslosen Radfahrern gab. Er hofft, dass beide Seiten jetzt Rücksicht aufeinander nehmen.
Die kommunalen Friedhöfe sind zwar allgemein zugängliche Grünflächen, dennoch sollte nicht vergessen werden, dass sich hier vielfach ältere und trauernde Menschen bewegen. Daher darf das Motto "Rücksicht hat Vorfahrt" gerne weiter gefasst werden.
Autor:Lokalkompass Herten aus Herten |
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