Landesregierung beschließt Änderungen für NRW-weite Corona-Schutzverordnung
"Dürfen die schützenden Hygieneregeln nicht vernachlässigen"
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am vergangenen Wochenende Änderungen für die Corona-Schutzverordnung und die Corona-Einreiseverordnung beschlossen Die neue Fassung tritt am Mittwoch, 15. Juli 2020, in Kraft und gilt vorerst bis zum 11. August 2020. Auch für Herten gelten die neuen Regelungen ab diesem Datum.
"Trotz aller Lockerungen, die uns eine gewisse Normalität verschaffen, dürfen wir die schützenden Hygieneregeln nicht vernachlässigen. Ein grundsätzlicher Abstand sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Schutz sind nach wie vor wichtig", so Bürgermeister Fred Toplak.
In der erneuerten Corona-Schutzverordnung werden die Personengrenzen für Feste aus besonderem Anlass, zum Beispiel Hochzeiten erhöht. Wenn eine Kontaktnachverfolgung sichergestellt ist, dürfen bis zu 150 Personen daran teilnehmen. Gleiches gilt für Taufen, Abschlussfeiern oder Beerdigungen.
30 Zuschauer beim Hallensport
Bei Kultur-Veranstaltungen muss erst ab 300 Personen ein Hygienekonzept vorgelegt werden. Auch beim Kontaktsport in der Halle gibt es Änderungen: Die Zahl der zulässigen Personen wird von zehn auf 30 erhöht, während nun auch die Zuschauerzahl von 100 auf 300 angepasst wurde.
Wichtige Änderungen gibt es auch in der Corona-Einreiseverordnung. Beschäftigte aus "kritischen Infrastrukturen" zum Beispiel aus dem Gesundheits- oder Versorgungssektor, die sich durch einen Urlaub oder Familienbesuch in einem ausgewiesenem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen nach ihrer Rückkehr entweder einen negativen Test vorweisen oder sich zwei Wochen in Quarantäne begeben.
Autor:Lokalkompass Herten aus Herten |
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