Verfolgungsbetreuung im Jobcenter Herten (28)
Veröffentlichungspflichten von Gerichtsentscheidungen
Seit vielen Monaten fordert die in die Obdachlosigkeit Zwangsgeräumte Unterlagen und Auszüge aus Ihren Sozialdaten vom Jobcenter Herten, um ihre Rechtsansprüche endlich auch durchsetzen zu können. Selbst das Sozialgericht Recklinghausen wird vom Jobcenter Herten selbstherrlich ignoriert und wie am Nasenring durch die Manege getrieben.
Zwar hat das Sozialgericht der inzwischen Totkranken mitgeteilt, dass sie zur Akteneinsicht ins Sozialgericht Recklinghausen kommen könnte. Allerdings wurde die Information verweigert, dass die schriftlich benannten Unterlagen auch in der Akte zu finden seien. Wären die mehrmals beim Jobcenter angeforderten Unterlagen und Beweise in der Akten, wäre vor Ort die Anfertigung und Übersendung derselben beantragt worden. - Die Übersendung von Kopien der angeforderten Beweise verweigerte der Vorsitzende Richter Gerling. Er hatte angeregt den "einfachen Fall" ohne Verhandlung abzuschließen . . .
Immerhin hatte Richter Gerling persönlich die Antragsbegründung auf Einstweilige Anordnung (S 33 AS 1305/23 ER) ignoriert, und so den Weg zur Zwangsräumung in die Obdachlosigkeit freigemacht. Die vorgetragene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1910/12, 01.08.2017) wurde ignoriert, und den Lügen des Jobcenters auf angebliche vorhandene Konten wurde berücksichtigt.
Seit Jahren verschlimmert sich der Gesundheitszustand der gequälten Frau. Mein Vorwurf lautet weiterhin "Unterlassene Hilfeleistung mit dem Risiko der Todesfolge".
Veröffentlichungspflichten von Gerichtsurteilen
Selbst das Amtsgericht Recklinghausen verweigert der Zwangsgeräumten seit Monaten das behauptete Versäumnisurteil und die Nachweise ordnungsgemäßer Terminsladung. und erhärtet damit den Verdacht, dass ein solches Urteil gar keine Rechtskraft entfalten konnte, weil keine Terminsladung zugestellt worden war.
Als persönlich Betroffene besteht der Anspruch auf ungeschwärzte Urleilskopie.
Aber auch der Direktor des Amtsgericht Recklinghausen missachtet mit seiner Verweigerung der Herausgabe des mehrfach angeforderten Urteils höchstrichterliche Rechtsprechung zu Veröffentlichungspflichten von Gerichtsurteilen:
26.02.1997 Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), 6 C 3.96
Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen
01.10.2014 Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), 6 C 35/13
Gerichte dürfen Namen nicht schwärzen
14.09.2015 Bundesverfassungsgericht (BVerfG), 1 BvR 857/15
Gerichte müssen anonymisierte Urteile herausgeben
05.04.2017 Bundesgerichtshofs (BGH), IV AR (VZ) 216
Urteile sind für alle da
Fehlende Mitwirkung
Es ist für mich erschreckend wieviel Arroganz. Realitätsferne und auch Dummheit ich bei verschiedensten Richtern beobachten muss. Gerechtigkeit geht anders.
Zugegeben Menschen und Fallkonstellationen zu lesen und zu interpretieren ist schwer, aber Justitia sollte ohne Ansehen der Person und Geldbeutel urteilen.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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