Übergabe der Urkunden im Rathaus
Stadt Herten bürgert 5 Personen ein
Fünf Hertener Bürgerinnen und Bürger haben am Donnerstag, 22. August, offiziell die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Im Rahmen einer Einbürgerungsveranstaltung im Rathaus überreichte ihnen Bürgermeister Fred Toplak die Einbürgerungsurkunden. In der feierlichen Zeremonie bekannten sich die Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Bevor die Bewerberinnen und Bewerber endlich ihre Urkunden in den Händen halten können, durchlaufen sie ein umfangreiches Verfahren.
Voraussetzungen
Personen können die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie seit mindestens acht Jahren im Bundesgebiet leben und eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis haben. Wichtig ist auch der Nachweis, dass diese Personen ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Leistungen bestreiten können. Weitere Voraussetzungen sind: ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, die schriftliche Erklärung, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zu bekennen und Straffreiheit.
Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber müssen "Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland" nachweisen. Ein deutscher Abschluss an einer allgemeinbildenden Schule oder eine abgeschlossene Berufsausbildung genügt als Nachweis. Ansonsten müssen Bewerberinnen und Bewerber einen Einbürgerungstest machen.
Autor:Lokalkompass Herten aus Herten |
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