Offener Brief, Betreff: Widerspruch, Ratssitzung vom 22.09.2015 Punkt 14 – 15/113

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Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der Diskussion über die Kanalerneuerung nach ABK: Hertener Straße, einschl. Straßenvollausbau Mühlenkampstraße I. BA - Bauabschluss Vollausbau/KGA lege ich Widerspruch gegen das Abstimmungsverfahren ein.

Ich bitte Sie, Herr Bürgermeister, den Ratsbeschluss vom 22.09.2015 zu beanstanden und in der nächsten Ratssitzung neu abstimmen zu lassen.

Begründung:
Da ich explizit in der o.g. Ratssitzung angekündigt habe, dass ich aufgrund der erheblichen Mängel die in den beiliegenden Bauzeichnungen „Lageplan und Regelquerschnitt“ zu erkennen sind, dem Beschluss nicht zustimmen werde.
Betreff 1 - 4:
1) Inkorrekte Maßeinheiten von mehreren Baumscheiben auf dem Gehweg wurden in der Querschnittszeichnung eingezeichnet.
Die gesetzliche Mindestbreite von 1,25 Meter des Fußgängerweges ist nicht gegeben.
2) Verfahren mit Vorschubtechnik wurde für die Gesamtlänge der Mühlenkampstraße und Hertener Straße vermutlich nicht geprüft, obwohl bei diesem Verfahren ca. 1/3 der Kosten eingespart werden könnten und dadurch der Straßenverkehr nicht bzw. minimiert beeinträchtigt wird.
3) In der AStU Sitzung am 10. Sept. 2015 stellte ich dem ersten Beigeordneten und Stadtbaurat, sowie dem Fachbereichsleiter FB 2.1 - Planen, Bauen und Umwelt die Frage, wann die Kanalisationsrohre in der Hertener Straße verlegt wurden, dieses konnte nicht beantwortet werden.
4) Einige Ratsmitglieder/innen und ich sind der Meinung, dass Sie, Herr Bürgermeister, uns nicht genügend Zeit lassen um objektiv abzustimmen.
- Wer ist dagegen, wer enthält sich, somit einstimmig beschlossen -
dieses wird von Ihnen im Sekundentakt durchgeführt.
Dieses ist nicht akzeptabel, wir Ratsmitglieder vertreten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger.
Aufgrund dessen bitte ich um die Anhörung der Tonaufzeichnung.
5) Wie ich von einigen Anlieger/innen der Mühlenkampstraße erfuhr, wurden sie von der Hertener Verwaltung nicht darüber informiert, dass sie aufgrund des Vollausbaus anteilige Kosten tragen müssen.
6) Eine Anwohnerin, ein Ratsmitglied und ich sprachen darüber, dass aufgrund eines angesägten Baumes die evtl. Verkehrssicherheit gefährdet ist.
Da der Schaden vermutlich vor mehreren Monaten entstanden ist, hätten bei der Begutachtung der Straße und der Bäume ihre Mitarbeiter vom Bauamt und ZBH diesen erheblichen Schaden erkennen müssen. Siehe Foto-Nr. 18
7) Ich stelle Ihnen, Herr Bürgermeister, die Frage:
Wer trägt dafür die Verantwortung?

Mit freundlichen Grüßen

Udo Surmann
(Ratsherr)

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Autor:

Udo Surmann aus Herten

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