Verfolgungsbetreuung im Jobcenter Herten (27)
JC Herten: Erinnerung an Übersendung von mehrmals beantragten Unterlagen
noch in Arbeit . . .
Vom Recht auf Sozialdaten
§ 35 Absatz 1 SGB I legt ein generelles Sozialgeheimnis fest:
„Jeder hat Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten (§ 67 Absatz 2 Zehntes Buch) von den Leistungsträgern nicht unbefugt verarbeitet werden (Sozialgeheimnis). Die Wahrung des Sozialgeheimnisses umfasst die Verpflichtung, auch innerhalb des Leistungsträgers sicherzustellen, dass die Sozialdaten nur Befugten zugänglich sind oder nur an diese weitergegeben werden. […]“
Seit Monaten verweigert das Jobcenter Herten die Übersendung mehrerer Bescheide und Datensätze, die erforderlich sind Bearbeitungsfehler und Rechtsverstöße zu belegen.
Bis zum heutigen Tag wurde die Übersendung der angeforderten Unterlagen verweigert. Nach der Zwangsräumung in die Obdachlosigkeit wurde der gesamte Haushalt entsorgt, einschließlich sämtlicher Jobcenter-Akten und sogar der Rollstuhl.
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Sonderregelungen während Corona-Pandemie wurden nachweisbar ignoriert.
Niemand soll sich herausreden können
Als ich erstmals von der Geschundenen angerufen wurde, war sofort klar, dass hier vieles schief gelaufen war und Hilfe geleistet werden musste.
So wurde die Staatsanwaltschaft Bochum informiert, weil "unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge"
nicht provoziert werden sollte. Die finanzielle Unterversorgung führte in der Vergangenheit dazu, dass wichtige Medikamente nicht gekauft werden konnten und das führte zu weiterer Verschlechterung.
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Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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