im Rathaus keiner da, Telefonanlage überlastet, bitte warten......

Ich stelle entsprechend der GO § 14 der Stadt Herten den u.a. Antrag, mit der Bitte diesen in der nächsten Ratssitzung zu beraten und zu beschließen.

Der Rat der Stadt Herten beschließt, das außerhalb den normalen Dienstzeiten und an Feiertagen sowie an Wochenenden die Telefonansage der Stadt dahingehend geändert wird, dass dem Anrufer Notfallrufnummern bzw. Ansprechpartner genannt werden.

Begründung:
Ruft man heute außerhalb der Dienstzeit die städtische Sammelrufnummer 3030 an, so bekommt man folgenden Text zu hören: Stadt Herten, unsere Telefonanlage ist z.Zt. überlastet, legen Sie nicht wieder auf……bitte warten …. bitte warten …. bitte warten …. bitte warten …und das > 10 Minuten lang.
Ruft man die Notrufnummer der Stadtwerke an, so landet man bei einer Störungsstelle der Stadtwerke Herne.
Diese Erreichbarkeit ist für den Konzern Stadt Herten, der Bürgernähe immer wieder betont, nicht hinnehmbar.
Jede größere Firma hat einen telefonisch erreichbaren Bereitschaftsdienst, der im berechtigten Fall dem Anrufer weiterhilft. Das ist hier in unserer Kommune nicht möglich.
Andere Kommunen regeln das z.B. so:
• die Rufbereitschaft wird auf mehrere Köpfe verteilt
• jeder Kopf hat im Wechsel 1 Woche Rufbereitschaft; hier ist er/sie über ein Diensthandy (keine Privatnummern!) erreichbar
• die geleistete Rufbereitschaft wird unabhängig vom Einsatz zu einem bestimmten Stundensatz als Mehrstunden (nicht Überstunden) angerechnet; die Mehrstunden können abgefeiert werden
• Einsätze werden voll gerechnet und bei Beamten nach den entsprechenden beamtenrechtlichen Vorschriften zusätzlich bzw. bei Angestellten nach TVöD zusätzlich vergütet
Zu prüfen wäre auch, dass z.B. die ständig besetzte Feuerwache eine Liste der möglichen Ansprechpartner führt. Dabei soll jedoch die Notrufnummer für diese Zwecke Tabu sein.
Es kann nicht sein, dass die Verwaltung auf Ihrer Internetpräsenz folgenden Text veröffentlicht, jedoch eine Erreichbarkeit außerhalb der genannten Zeit nicht möglich ist.
Auszug aus dem Internetportal der Stadt:
Ansprechpartner für Hertener Bürgerinnen und Bürger
Der Kommunale Ordnungsdienst hat das objektive und subjektive Sicherheitsempfinden der Bürger/Innen durch sein Auftreten positiv beeinflusst. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD stehen den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner zu Verfügung. Kleinere Hilfeleistungen und Informationen werden vor Ort erledigt bzw. gegeben. Andere Meldungen über Gefahrensituationen, starke Verunreinigungen u.ä. werden vom KOD aktuell und zuverlässig an zuständige Stellen weitergegeben.
Aufgaben des Kommunalen Ordnungsdienstes sind unter anderem:
• Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger;
• Ermittlung und Meldung von Verunreinigungen (Abfälle, Hundekot) im öffentlichen Verkehrsraum und in Anlagen (Kinderspielplätze, Friedhöfe, Schlosspark);
• Ermittlung und Meldung von Sachbeschädigungen an öffentlichen Gebäuden / Einrichtungen (Farbschmierereien, Graffiti);
• Feststellung von Aktivitäten, die das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigen (exzessiver öffentlicher Alkoholgenuss, unverhohlener Drogenkonsum, Vandalismus, Rowdytum, Belästigungen usw.);
• Weiterleitung der Hinweise an die entsprechenden Institutionen (Sozialer Dienst, Drogenberatung, Jugendamt);
• gemeinsamer Streifendienst mit der Polizei (Stadtgebiet, Schlosspark, Friedhöfe usw.);
• gezielte Aktionen mit der Polizei nach Bedarf;
• uniformierte Streifentätigkeiten im gesamten Stadtgebiet (grundsätzlich tagsüber sowie bei Bedarf auch in den Abend- und Nachtstunden);
• Überwachung von Straßen, Plätzen, Wegen und Grünanlagen im Rahmen der Gebietsverordnung;
• Überwachung der Einhaltung des Landeshundegesetzes;
• Überwachung sozialer Brennpunkte;
• Mitwirkung bei ordnungsbehördlichen Maßnahmen in besonderen Einsatzlagen (z.B. Evakuierung bei Bombenfunden, Überwachung von Sperrzonen bei Tierseuchen u. a.);
• Überwachung größerer Ereignisse (z.B. Westerholter Sommerfest, Weinmarkt, Blumenmarkt u. a.);
• Ermittlungsdienst für den Bürgerservice (Wohnsitzfeststellungen, Überprüfung wirtschaftlicher Verhältnisse u.ä.)
Bei diesen Aufgaben handelt es sich teilweise um pflichtige Aufgaben, teilweise um freiwillige Aufgaben der Verwaltung, wobei die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen allgemeines und besonderes Ordnungsrecht zu den Pflichtaufgaben gehört.

Mit freundlichen Grüßen

Autor:

Joachim Jürgens aus Herten

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