Gebäude auf Schlägel & Eisen können abgerissen werden

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NW hat als Oberste Denkmalbehörde eine abschließende Entscheidung über den Abriss weiterer in die Denkmalliste eingetragener Gebäude auf dem ehemaligen Bergwerksgelände Schlägel & Eisen getroffen. Nachdem mit Zustimmung des Landesdenkmalamtes bereits Genehmigungen für den Abriss der Schachthalle 7 und weiterer denkmalwerter Gebäude erteilt wurden, steht nun fest: Auch das Fördermaschinenhaus Schacht 7 und die Schachthalle zu Schacht 3 können abgerissen werden. Begründet wird die Entscheidung damit, dass weder der Eigentümerin noch der Entwicklungsgesellschaft ein Erhalt wirtschaftlich nicht zuzumuten ist und darüber hinaus notwendige Fördermittel nicht zur Verfügung stehen. Für das Fördergerüst Schacht 4 (weißes Fördergerüst) und die zugehörigen Grubenlüfter wurde das Entscheidungsverfahren zunächst ausgesetzt. Hier soll die Stiftung "Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur" prüfen, ob sie diese Anlagen übernehmen kann. Würde sich die Stiftung dazu bereit erklären, könnten beide Anlagen als Landmarke, die das ehemalige Bergwerksgelände prägen, erhalten bleiben.

Autor:

XY Z aus Sonsbeck

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