EINER VON UNS. Wie bitte? Einer von der SPD.
EINER VON UNS.
Nein einer von der SPD
inklusiv der SPD-Ratspersonen
und der SPD-Genossen*innen,
die sich auf den Wahlplakaten ablichten ließen.
Einer von denen: - SPD -die die Gesetze
und Bestimmungen nicht einhalten.
Einen lieben Gruß Herr - SPD - BM-Kandidat !
Podiumsdiskussion vom 23. April 2016,
nicht die Angestellten, sondern:
die "Angestellte" von der Uli-SPD,
sie sagte immer zu mir: ich weiß nicht, zu einem Ratsherrn,
- nur sie - ist dafür zuständig.
Zuständig für die Belange der Bürgerinnen und Bürger:
Suche 12.500 Stimmen von ca. 48.000 Wahlberechtigten,
davon ca. 30.000 belogene & betrogene Nichtwähler
sowie Politikverdrossene Bürger*innen.
Ab sofort gibt es Briefwahlen, auch im Rathausnebengebäude kann direkt gewählt werden
und am 22. Mai 2016 wählen gehen!
Die goldene Nummer 7 - Udo Surmann wählen!
Gesamtkonzept – Neustart Herten – mit allen Ortsteilen,
Grundstückssteuersenkung auf 395 Punkte,
im Münsterland ist es noch preiswerter, es ist auch NRW ! ! !
Aufklärungen der Gifte - PAK Belastungen –
in Herten-Langenbochum & Herten-Westerholt, etc., etc. ...
nur mit und durch Udo Surmann, Mitglied des Hertener Rates.
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- SPD - BM-Kandidat, falls vergessen:
hier ist die Verordnung für Wahlwerbungen vom KOD-Herten:
Der Bürgermeister, Briefadresse: Stadtverwaltung • 45697 Herten
Aktenzeichen: FB 3/1 Vorhaben:
Erlaubnis zur Nutzung öffentlicher Straßen und Wege über den
Gemeingebrauch hinaus; hier:
Anbringen von Wahlplakaten anlässlich der Bürgermeisterwahl am 22.05.2016
Sehr geehrte Bürgermeisterkandidaten*innen,
auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass unter Beachtung der nachstehenden
Hinweise und unter dem Vorbehalt der Zulassung zur Bürgermeisterwahl keine Bedenken gegen die Plakatierung bestehen:
Plakatwerbung ist unzulässig vor Bahnübergängen und am Innenrand von Kurven.
Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen darf Plakatwerbung nur in einem Abstand von 25 Metern (gemessen von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten) erfolgen.
Die Plakatwerbung darf für Verkehrsteilnehmer nicht sichtbehindernd aufgestellt werden.
Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und –einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen.
Werbung in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ist unzulässig.
Das Anbringen von Wahlplakaten an Bäumen ist nicht gestattet
Im Bereich des Otto-Wels-Platzes und der Kurt-Schumacher-Straße von Hausnummer 1 bis 6 dürfen keine Wahlplakate angebracht werden.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung, dass Plakatwerbung nur innerhalb einer Zeit von drei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag zulässig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
KOD-Herten
Autor:Udo Surmann aus Herten |
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