Verfolgungsbetreuung im Jobcenter Herten (21)
Die Zwangsräumung war allem Anschein nach sogar rechtswidrig
Die ausführende Gerichtsvollzieherin hatte mehrere ärztliche Atteste des behandelnden Arztes Ignoriert und als unglaubwürdig abgetan. Ob sie über medizinische Grundkenntnisse verfügt, kann nicht ausgeschlossen werden. Allerdings hatte der Arzt Recht behalten. Nur wenige Tage nach der Zwangsräumung in die Obdachlosigkeit am 23.02.2024 musste sich die schwerkranke Frau einer mehrstündigen Operation unterziehen, bevor sie erneut in die Obdachlosigkeit entlassen wurde.
Dem Amtsgericht Herten waren nach der Räumung Unstimmigkeiten mitgeteilt worden:
"Eine Zwangsräumung in die Obdachlosigkeit bei Kenntnis der Krankheitsgeschichte ist möglicherweise vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 StGB).
„Vorsätzliche Körperverletzung ist laut Definition der Fall, wenn der Täter das Wissen und Wollen zur Tatverwirklichung hat. Der Vorsatz beschreibt das Wissen und Wollen zur Verwirklichung eines Straftatbestandes. Der Täter ist sich seiner Tat und der möglichen Konsequenzen bewusst.“
Damit nicht genug.
"Inzwischen bestehen begründete Zweifel, ob Frau H. überhaupt Kenntnis davon erhalten hatte, dass am 27.05.2022 ein Verhandlungstermin Amtsgerichts Recklinghausen angesetzt war. Auch das Urteil wurde ihr nach eigener Aussage möglicherweise nicht zugestellt, sondern nur Ihrem Ex-Partner nach Augsburg?
Um ausreichende Rechtssicherheit zu schaffen wird gebeten Kopien der Zustellungsdokumentationen, der Vorladung und des Versäumnisurteils zu übersenden."
Wahrscheinlich fehlte der Zwangsräumung in die Obdachlosigkeit die Legitimation. Trotz mehrfacher Aufforderung war das Amtsgericht Herten nicht in der Lage die ordnungsgemäße Zustellung zum Gerichtstermin nachzuweisen. Ja, nicht einmal durch die Vorankündigung dieser Berichterstattung.
Damit bestätigt sich die Aussage der Betroffenen, dass sie weder Kenntnis von der Gerichtsverhandlung über die Räumung erhalten, noch eine Zustellung des "Versäumnisurteils" hatte.
zur Vorgeschichte:
Verfolgungsbetreuung im Jobcenter Herten
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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