Verfolgungsbetreuung im Jobcenter Herten (29)
Das Versäumnisurteil 52 C 179/21 ist endlich veröffentlicht
Seit vielen Monaten bemühte ich mich mit der misshandelten Leistungsberechtigten um die Übersendung des Versäumnisurteils und den Nachweis unterlassener Ladungserfordernisse.
Veröffentlichungspflichten von Gerichtsentscheidungen
Der Direktor des Amtsgericht Recklinghausen und die verantwortliche Gerichtsvollzieherin verweigern bis heute die Übersendung des Versäumnisurteil 52 C 179/21 vom 27.05.2022 an die Zwangsgeräumte, dass angeblich die Rechtsgrundlage für die Zwangsräumung in die Obdachlosigkeit vom bildete.
AG Recklinghausen, 27.05.2022 - 52 C 179/21
Weder die Terminsladung noch das Urteil wurde allem Anschein nach der Zwangsgeräumten zugestellt. So die Aussage der Frau.
Dem Amtsgericht Recklinghausen wurde mehrfach Gelegenheit gegeben diese Vorwürfe zu entkräften und zu widerlegen. Aber offensichtlich konnten Sie es nicht. Das jetzt veröffentlichte Urteil gibt einige Hinweise auf mehrere mögliche Rechtsfehler.
"Die Beklagten werden verurteilt, gesamtschuldnerisch die Wohnung im Hause K.-straße in XXXXX T. im 1. Obergeschoß, 3. Wohnung von links, bestehend aus zwei Zimmern, Küche Diele, Bad (59,34 qm) nebst Kellerraum geräumt an die Klägerin herauszugeben.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 3.537,60 EUR festgesetzt.
- Die Räumungsklage ist datiert auf das Jahr 2021
- zuständig für Mietsachen in Herten war Richter am Amtsgericht Siedler
- Das Aktenzeichen 52 C 179/21 notiert den 179sten Klageeingang im Jahr 2021
- Zu dem Zeitpunkt war die Trennung wohl erfolgt und gemeldet
- Am 27.05.2022 fiel das Urteil in Abwesenheit (Unkenntnis?) der beiden Beklagten
- seit März 2021 wohnten die Beklagten getrennt, der Mann war nach Augsburg verzogen
- Der Beklagte wurde verurteilt eine Wohnung zu räumen, die er nicht mehr bewohnte
- Der Auszug war der Wohnungsbaugesellschaft bekannt gegeben!
- Also zwei Beklagte mit zwei Wohnadressen?
- An wen wurde dann die Terminsladung verschickt?
Hier wird vielleicht verständlicher, warum der Direktor des Amtsgericht Recklinghausen sich so hartnäckig geweigert hatte der Beklagten Kopien der ungeschwärzten Sendebenachrichtigungen und des Urteils zu übersenden?
Das Urteil des AG Recklinghausen, 27.05.2022 - 52 C 179/21 konnte bereits aufgrund der Verfahrensfehler gar keine Rechtskraft entfalten.
Damit wäre auch die Zwangsräumung in die Obdachlosigkeit rechtswidrig gewesen . . .
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.