Verfolgungsbetreuung im Jobcenter Herten (03)
Das Drama der "Verfolgungsbetreuung" geht weiter

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Mehrmals hatte ich über ein besonders trauriges Beispiel außergewöhnlicher Menschenverachtung im Bereich des Jobcenter Herten geschrieben. 

Das von der Betroffenen berichtete und etliche mir zugeleiteten Schriftsätze und Bescheide veranlassten mich hier einzuschalten. Per Fax wendete ich mich am 24.06.2023 direkt an den verantwortlichen Landrat Bodo Klimpel, die Vestische Arbeit Jobcenter Kreis Recklinghausen, das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, Düsseldorf als Aufsichtsbehörde des Jobcenters Kreis und auch die Leitende Oberstaatsanwältin Claudia Hurek wurde durch meinen Strafantrag eingebunden.

Alle bekamen zu lesen.
"Fahrlässige Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung innerhalb einer Sozialbehörde sind nicht tragbar. Die Mitarbeiter verweigern den Zugang zu existenzsichernden Leistungen, Wohnung und Stromversorgung. Jobcenterverantwortliche verweigern medizinische Versorgung und riskieren nach Aussage der Leistungsberechtigten selbst eine Amputation durch Unterversorgung."

Dann brach der Kontakt plötzlich abrupt ab. 

Die Frau erlitt mehrere Zusammenbrüche,  landete mehrmals im Krankenhaus, wurde zum dritten Mal mit unterdrückter Nummer telefonisch persönlich bedroht und bleibt weiterhin vom Jobcenter unterversorgt.

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Seit Kurzem liegt ein zweites mahnendes Schreiben Ihres Arztes vor, 
"Frau N leidet an intemistischen, psychischen und orthopädischen Erkrankungen Sie ist aktuell nicht vermittlungsfähig und der Einsatz in einer Erwerbstätigkeit ist nicht vorauszusehen. Aufgrund der chronischen Erkrankungen und hypertensiven Entgleisungen müssen die Medikamente regelmäßig und zeitnah eingenommen werden. Weiterhin sollten die Drohung und unangemessene Zusammenarbeit durch das Job-Center eingestellt werden um den hohen Blutdruck nicht weiter zu eskalieren.
Sollte Frau N aufgrund finanzieller Nöte Ihre Medikamente nicht besorgen und einnehmen können, droht ihr ein Schlaganfall oder gar Herzinfarkt mit eventuell Todesfolgen."

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Der Vorwurf der "fehlenden Mitwirkung" als Rechtfertigung für massive Leistungskürzungen und schikanöse Sonderbehandlung durch auf zwei Monate verkürzte Bescheiderteilung ist bereits wiederlegt. Weder das zuständige Jobcenter Herten, noch das eingeschaltete inisterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW konnte Beweise für vier weitere Konten vorlegen, die der Leistungsberechtigten unterstellt worden waren.  Angebliche "Beweise aus Datenabgleich nach § 52. SGB II“ waren wohl (durch vier Test-Buchungen) nachgewiesen gelogen.

Weiterhin unzureichende Leistungen

Neue Bewilligungsbescheide liegen ihr derzeit nicht vor. Am Freitag übersandte die Frau mir etliche Kontoauszüge. 
Darin waren Zahlungseingänge wie folgt ausgewiesen: 

  • 12.04.2023 Gutschrift Überweisung  423,00 €
  • 13.04.2023 Gutschrift Überweisung 423,00 €
  • 28.04.2023 Gutschrift Überweisung 423,00 €
  • 06.07.2023 Gutschrift Überweisung 423,00 €

Inzwischen ist der 20.08.2023. Die existenzsichernden Leistungen sind von Gesetzeswegen spätestens am Monatsletzten für den Folgemonat bereit zu stellen.
Das Bürgergeld beträgt derzeit 502,00 €. Demnach fehlen bereits jeden Monat 79,00 € (Stromabschlag?).
Die Mietbelastung beträgt monatlich zum Stichtag 12.04.2023: 568,02 € 
Ob das Jobcenter Strom- und Miete direkt angewiesen hat ist also nicht ausgeschlossen, aber auch nicht nachgewiesen. 
In einem vorläufigen Bescheid vom 06.04.2023 waren für die Monate April und Mai wurden jeweils 1.053,80 € in Aussicht gestellt. Die Bürgergeldberechnungen liegen mir nicht vor. 

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Wie hieß es doch in der Wallraff-Reportage  am 16.03.2015 aus Jobcentern aus dem Jahr 2015 "Ich darf Gott spielen."

In Herten klingen die Text anders:
"Hör gut zu, dir sollte mittlerweile klar sein, dass wir am längeren Arm sitzen. Solltest du weiter gegen Mitarbeiter des Jobcenters vorgehen, kann ich für nichts garantieren. Aber du bist sowieso bald für Jahre in einer Geschlossenen, dann geht nichts mehr. Merke, mit der Stadt Herten legt man sich nicht an."

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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