Verfolgungsbetreuung im Jobcenter Herten (20)
. . . wie es nach der Zwangsräumung weiterging . . .
Sechs Wochen nach der "Existenzvernichtung" erreichte mich nur eine ganz kurze Meldung:
"Es geht mir ganz schlecht Ulli,aber ich melde mich.G.L.G."
Mit Schreiben vom 15.03.2024 übersandte mir die Staatsanwaltschaft Bochum ein "Ermittlungsschreiben gegen Sie". Der Direktor des Amtsgerichts Recklinghausen formulierte den "Verdacht der falschen Verdächtigung zum Nachteil der OGV'in ..... durch Herrn Wockelmann".
Er schrieb_
"Ich übersende das aus dem beigefügten Schreiben vom 29.02.2024 ersichtliche Strafverfolgungsbegehren der Gerichtsvollzieherin, die sich mit Blick auf das im Schreiben dargestellte Verhalten des Herrn Wockelmann einer falschen Verdächtigung ausgesetzt sieht. Weiter habe ich das an Sie gerichtete anlassgebende Schreiben des Herrn Wockelmann vom 11.02.2024 beigefügt welches Herr Wockelmann an mich übersandt hat."
Dieser Angriff auf meine Person ist eine wunderbare Gelegenheit den Justizskandal gegen eine schwerstkranke Frau viel detaillierter darzustellen als es die Verursacher wünschen konnten.
Eine von mir eingereichte Dienstaussichtsbeschwerde gegen die Obergerichtsvollzieherin wurde inzwischen vom stellvertretenden Direktor des AG Recklinghausen zurückgewiesen.
Er teilte mir mit, dass ihm die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Obergerichtsvollzieherin vorgelegen hätte, er aber in den enthaltenen Ausführungen keine Veranlassung für dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen vorgefunden hätten.
In meinem Beitrag vom 03.03.2021 - 9 Tage nach der Zwangsräumung in die Obdachlosigkeit - hatte ich geschrieben:
"Eine Gerichtsvollzieherin vom Amtsgericht Recklinghausen wusste es besser. Sie behauptete zu wissen, dass der behandelnde Arzt bereits mehrfach "telefonisch abgesprochene Gefälligkeitsatteste" für seine Patientin erstellt hatte.
Die Rechtspflegerin S. erließ am 13.02.2024 einen Beschluss in der Zwangsvollstreckungssache und verurteilte die schwerkranke Frau zur Obdachlosigkeit. Unter Berufung auf ein Versäumnisurteil des Amtsgerichts Recklinghausen vom 27.05.2022 (52 C 179/21) ordnete sie an die Räumung zu vollstrecken."
Von der Zwangsräumung ins Krankenhaus
Für die Vorgeschichte hatte sich niemand interessiert.
In der Akte finden sich mehrere ärztliche Atteste, die hier Auszugsweise zitiert werden.
Bei solchem Wissensstand die Zwangsräumung in die Obdachlosigkeit nicht beanstanden wirft Fragen auf.
Hier wird nach meiner Einschätzung minderwertiges Recht der Menschenwürde des Grundgesetzes vorgezogen.
Bottrop, 06.02.2023
„Eine hypertensive Krise kann unter Umständen zu einem Schlaganfall und/oder Herzinfarkt führen. Sie ist weiterhin aufgrund der Läsion des linken Sprunggelenkes weiterhin nicht transportfähig Unter Belastung leidet Frau H, auch an Sauerstoffmangel. Dieses wiederum könnte den gesundheitlichen Zustand extrem gefährden“
Bottrop, 26.06.2023
„Aufgrund der chronischen Erkrankung und mit hypertensiven Entgleisungen
müssen die Medikamente regelmäßig und zeitnah eingenommen werden.
Sollte Frau H. aufgrund finanzieller Nöte ihre Medikamente nicht besorgen und einnehmen können, droht ihr ein Schlaganfall oder Herzinfarkt mit eventuell Todesfolgen.“
Bottrop, 17.08.2023
„Weiterhin sollten die Drohung und unangemessene Zusammenarbeit durch das Job-Center eingestellt werden um den hohen Blutdruck nicht weiter zu eskalieren.
Sollte Frau H, aufgrund finanzieller Nöte ihre Medikamente nicht besorgen und einnehmen können, droht ihr ein Schlaganfall oder gar Herzinfarkt mit eventuell Todesfolgen.“
Bottrop, 16.02.2024
„Aufgrund der chronischen Erkrankungen und hypertensiven Entgleisungen müssen die Medikamente regelmäßig und zeitnah eingenommen werden. Jeglicher Stress (körperlich und psychisch) bewirkt eine Entgleisung des Blutdruckes mit der Gefahr eines Schlaganfalles oder Herzinfarktes. Weiterhin bewirkt der Stress Veränderung der Bronchen mit der Gefahr der Atemstörung und wiederum eine Eskalation des oben erwähnten bezüglich des Kopfes und Herzens. Aktuell zusätzlich Belastungsdyspnoe und unklare Bauchschmerzen Z.Zt. befindet sie sich in Abklärung.
Eine Räumung der Wohnung würde Frau H. in eine lebensgefährliche Lage bringen, daher ist dies mit allen Mitteln zu verhindern.“
Die Frage nach dem warum
In einem handschriftlich abgefassten Räumungsschutzantrag vom 07.11.2022 hatte die Zwangsgeräumte dem Amtsgericht Recklinghausen mitgeteilt:
"Am heutigen Dienstag den 07.11.’22 hatte ich den Besuch der Frau Gerichtsvollzieherin S. G., Tel 0157-..... Von dieser erfuhr ich, dass die obig benannte Wohnung in dieser ich lebe, am Dienstag den 15.11.2022 geräumt werden soll.
Ich hatte bis zum heutigen Tage keinerlei Kenntnis darüber, dass ein Wohnungsräumungsantrag besteht, da Post diesbezüglich insgesamt an (wahrscheinlich) die Adresse meines noch Mannes ...
... gesandt wurde.
Da zu diesem keinerlei Kontakte bestehen, so wie dieser mich auch in keinster Weise informierte habe ich von der Räumung erst am heutigen Tage erfahren."
"Ein weiterer Punkt ist, dass ich bereits im März 2021 bei dem Jobcenter Herten Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt hatte.
[...]
Insgesamt habe ich drei Anträge stellen müssen, bevor seitens des Jobcenters eine Reaktion kam.
[...]
Nach erneuter Androhung einen Rechtsbeistand einzuschalten, erhielt ich vor vier Wochen den Besuch eines Herrn H. und Frau F. vom Jobcenter, diese sich davon überzeugen konnten, das alle meine Angaben, den Tatsachen entsprechen.
Anwesend war auch ein Herr M. von der Caritas, der das Gespräch verfolgte.
Auf meinen Vorwurf dass ich bereits im März ’21 Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt hatte, dieses in völliger Ignoranz beantwortet wurde, bekam ich wörtlich seitens von Herrn H. die Antwort: „Ach wissen sie Frau H., wir sind davon ausgegangen, dass sie hier glücklich und freudig mit ihrem Mann leben, daher keine Reaktion, ich weiß, dass sie im März ’21 Harz 4 beantragt haben, konnten uns aber nicht vorstellen, dass ihre Situation wirklich so schlimm ist, sie so hilflos sind, nicht in der Lage sind die Wohnung zu verlassen.
Ja, ich kann ihnen nicht garantieren, ob wir von März ’21 alles nachzahlen, das ist ja jede Menge!
Aber ich sehe jetzt selber ihre Lage und bin bereit ihren Antrag zu bewilligen, schicke ihnen einen Bescheid zu, aber erst einmal von diesem Jahr August ab, benennen sie mir eine Konto-Nr. aber schriftlich.
Ich sehe ja auch, dass sie keinen Strom mehr haben, soll ich das an die Stadtwerke überweisen?“
Der vorenthaltene Leistungsanspruch (Regelsatz und Kosten der Unterkunft) von März 2021 bis Juli 2022 läge entsprechend bei ca. 17.000,00 €.
Inzwischen wurde eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht Recklinghausen (S 33 AS 533/24) eingereicht, um die Bewilligungen einzufordern.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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