Quarantäne in Marl teils aufgehoben
Bewohner dürfen Zentrale Unterbringungseinrichtung wieder verlassen

Bewohner*Innen, die nicht unter die weiter bestehenden Teil-Quarantänen fallen, das Gelände wieder verlassen. Symbolfoto: N. Sikora
  • Bewohner*Innen, die nicht unter die weiter bestehenden Teil-Quarantänen fallen, das Gelände wieder verlassen. Symbolfoto: N. Sikora
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Die Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes für Geflüchtete (ZUE) in Marl ist seit Donnerstag, 12. November, wieder zur Teilquarantäne zurückgekehrt.

Damit können die Bewohner, die nicht unter die weiter bestehenden Teil-Quarantänen fallen, das Gelände wieder verlassen. Dessen ungeachtet setzt das DRK die Testungen von Bewohner wie auch von allen Beschäftigten in der Einrichtung fort.

Für die ZUE gilt ein strenges Corona-Schutzkonzept. Die Bezirksregierung Münster als Betreiberin und das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen sprechen sich eng über alle weiteren Maßnahmen ab. Wichtigstes Ziel ist der umfassende Schutz der Geflüchteten sowie der Mitarbeitenden der Einrichtung.

In der ZUE Marl leben derzeit 72 geflüchtete Menschen. Ausgelegt ist die Einrichtung außerhalb von Corona-Beschränkungen für 250 Personen.

Autor:

Lokalkompass Marl aus Marl

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