Illegaler Aufenthalt und Beschäftigung
Zwei Festnahmen bei Kontrolle in Hertener Pizzeria
Am Montag, 12. Juli 2021, überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Pizzeria in Herten.
In der Pizzeria wurde unter anderem eine männliche Person arbeitend angetroffen.
Diese Person konnte sich nicht mit einem gültigen Aufenthaltstitel ausweisen, der zum Aufenthalt und zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen würde. Der indische Staatsbürger wies sich mit einem indischen Reisepass und einem portugiesischen Aufenthaltstitel aus.
Über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügte er jedoch nicht.
Die Zollbeamten nahmen den Mann im Alter von 37 Jahren vorläufig fest.
Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen indische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt.
Zudem wurde in der Pizzeria eine weitere männliche Person angetroffen, die nicht in Besitz entsprechender Ausweisdokumente war. Eine Beschäftigung konnte dem 20-jährigen indischen Staatsbürger nicht nachgewiesen werden. Das zuständige Polizeipräsidium Recklinghausen wurde entsprechend unterrichtet und die Person ebenfalls vorläufig festgenommen.
Über den weiteren Verbleib beider Personen entscheidet die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Herten.
Den Arbeitgeber erwarten nun Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.
Quelle: Hauptzollamt Dortmund
Autor:Olaf Hellenkamp aus Dorsten | |
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