Fahrlässigkeit als Brandursache nicht ausgeschlossen
Brand in Wohnhaus auf der Gustav-Gläser-Straße in Herten
Am Samstag, gegen 21. Uhr, kam es zu einem Brand in der Küche eine Wohnhauses auf der Gustav-Gläser-Straße. Die 62-jährige Wohnungsinhaberin versuchte, das Feuer mit eigenen Mitteln zu löschen.
Als ihr dies nicht gelangt benachrichtige sie die Feuerwehr und verließ die Wohnung. Die Feuerwehr löschte den Brand. Es entstand umfänglicher Schaden in der Küche. Da die 62-Jährige Rauchgas eingeatmet hatte, wurde sie zur ärztlichen Behandlung ins Krankenhaus gebracht. Nach ersten Ermittlungen kann Fahrlässigkeit als Brandursache nicht ausgeschlossen werden.
Autor:Lokalkompass Herten aus Herten |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.