Führerschein mit 17
Bereits seit dem 19.04.2004 konnten 17-jährige Fahranfänger in Teilen von Niedersachsen mit einer durch das Land erteilten Ausnahmegenehmigung an dem Modellversuch "Begleitetes Fahren" teilnehmen. Mit einer modifizierten Regelung in der Fahrerlaubnisverordnung und dem Straßenverkehrsgesetz wurde am 15.08.2005 die Grundlage für eine bundesweit einheitliche Einführung des Führerscheins mit 17 geschaffen. Ausgangslage Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis mit 17 ist die erfolgreiche...