Unter Alkoholeinfluss die Kontrolle über Kleinlastwagen verloren

Foto: Polizei
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Unter Alkoholeinfluss die Kontrolle über seinen Kleinlastwagen verloren hat ein 41-jähriger Heiligenhauser. Das führte zu einem Unfall mit einem Gesamtsachschaden von mindestens 10.000 Euro. Das teilt die Polizei mit.

Am nächtlich frühen Freitagmorgen, gegen 0.50 Uhr, befuhr ein 41-jähriger Mann aus Heiligenhaus mit seinem weißen Kleinlastwagen Ford Transit die innerörtliche Rhönstraße in Heiligenhaus in Fahrtrichtung Harzstraße. Nach eigenen Angaben beim Beschleunigen seines Fahrzeugs hinter einer Fahrbahnverengung, verlor er in Höhe des Hauses Nr. 13 auf feuchter Fahrbahn die Kontrolle über sein Fahrzeug. Der Transit prallte zuerst gegen den rechten Bordstein und schleuderte dann nach links von der Fahrbahn, über einen Gehweg hinweg und in eine Grünfläche neben der Straße. Nach der Kollision mit einem Baum und Gebüsch, prallte der Wagen dann auf einem Parkplatz hinter der Grünfläche mit großer Wucht auf einen geparkten Mercedes 190D.

Heiligenhauser blieb beim Unfall nach eigenen Angaben unverletzt

Der 41-jährige Heiligenhauser blieb beim Unfall nach eigenen Angaben unverletzt. An seinem Ford, dem nicht mehr fahrbereiten Mercedes-Oldtimer sowie an der städtischen Grünfläche und deren Bepflanzung, entstand ein geschätzter Gesamtsachschaden von mindestens 10.000 Euro.

Alkoholtest ergab einen Wert von knapp 0,8 Promille

Bei der polizeilichen Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der 41-jährige Unfallfahrer unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken stand. Ein an Ort und Stelle durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von knapp 0,8 Promille (0,39 mg/l). Die Heiligenhauser Polizei leitete mit der Unfallaufnahme ein Strafverfahren gegen den Heiligenhauser ein. Die ärztliche Entnahme einer Blutprobe wurde zur weiteren Beweisführung angeordnet und durchgeführt. Den Führerschein des Beschuldigten stellten die Beamten sicher, wobei sie dem 41-Jährigen natürlich auch ausdrücklich jedes weitere Führen von führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr untersagten.

Autor:

Maren Menke aus Velbert

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