Neue Brücke ist nicht befahrbar
Es mutet wie ein Schildbürgerstreich an: Da steht an der Ratinger Straße eine nagelneue Brücke, fix und fertig, mit Fahrbahn und Geländer, aber sie wird nicht in Betrieb genommen.
Seit einigen Tagen schützt ein Drahtzaun das Gelände vor unbefugtem Zutritt.„Wir können die Brücke im Zuge der L 156 nicht in Betrieb nehmen, weil die Vorflut nicht hergestellt werden kann“ , so Frank Hausendorf, Pressesprecher der Niederlassung Ruhr von Straßen NRW. „Das überschüssige Wasser von dem Brückenbauwerk und der Straße kann nur dann abgeleitet werden, wenn die Haupttrasse der darunter liegenden A 44 fertig ist“, so Hausendorf.
„Baumängel sind nicht der Grund, warum die Brücke an der Ratinger Straße bisher nicht dem Verkehr übergeben wurde“, so Frank Hausendorf von Straßen NRW. Damit entkräftet er Gerüchte, die seit einiger Zeit in Heiligenhaus die Runde machen. Es handelt sich einzig und allein um die fehlende Vorflut, zunächst muss allerdings die Trasse der A 44 fertig sein. „Und der Zaun dient einfach dazu, spielende Kinder vor Gefahren zu schützen.“
Wie lange die Autofahrer mit der Umfahrung an der Ratinger Straße leben müssen hängt somit von dem Ausgang der gerichtlichen Verfahren, die derzeit noch anhängig sind, ab.
„Es gibt Probleme mit der Besitzeinweisung von Flächen, die uns noch nicht gehören. Wir erwarten im Herbst ein Urteil. Bis zur Klärung der Angelegenheit werden keine Ausschreibungen für weitere Arbeiten raugeschickt.“
Auf der fast zehn Kilometer langen Strecke zwischen dem Autobahnkreuz Ratingen-Ost und Velbert wird nur am westlichen Teil der Brücke über den Ganslandsiepen gearbeitet. Auf der anderen Seiten des kleinen Tals ruhen die begonnenen Arbeiten aufgrund eines Gerichtsbeschlusses.
Autor:Ulrich Bangert aus Heiligenhaus |
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