Hinterm Bahnhof wird gesch...
Nachdem die Deutsche Bahn AG aufgrund der Berichterstattung des Stadtanzeigers zugesagt hat, die Reinigungsintervalle auf den Zugängen zu ihren Zügen am Bahnhof Neviges zu überprüfen, herrschen wenige Meter daneben unhaltbare Zustände. Elmar Willmes ekelt sich über den Unrat entlang der Straße Auf der Beek. Die endet nicht vor dem Bahnhof, sondern führt unter den Gleisen weiter. Das Gelände wird nicht nur als Müllkippe, sondern auch als Toilette missbraucht.
„Hier stinkt es nach Urin“, regt sich Elmar Willmes auf und zeigt auf die Ränder, die mit Unrat übersät sind und von denen ein übler Geruch aufsteigt.
„Aber es kommt noch besser“, so der Nevigeser und schreitet durch den dunklen Tunnel, wo die Straße eine Rechtsbiegung macht. „Hier verrichten die Leute regelmäßig ihr großes Geschäft, wie man an den Haufen und dem Papier sehen kann.“
Willmes hat an der Stützmauer ein Verbotsschild mit einem sich entleerenden Hinterteil montiert. „Das habe ich im Internet erstanden.“
Der frisch gebackene Rentner macht darauf aufmerksam, dass es sich hier um das Teilstück eines beliebten Wanderwegs handelt, außerdem ist dies die Zuwegung zu zwei Wochenendgrundstücken auf dem Berg.
Die Ladestraße des ehemaligen Güterbahnhofes führt zur Donnenberger Straße. Wer sich nicht auskennt, fährt geradeaus und landet oben auf dem Berg, wo es keine Wendemöglichkeit gibt. „Kürzlich stand dort ein Pferdetransporter, der Fahrer wollte auf die Donnenberger Straße und hatte sich blind auf sein Navigationsgerät verlassen.“
Immer wieder wird die Straße zum Parken genutzt. „Wenn Autos im Kurvenbereich stehen, kommen mein Nachbar und ich nicht mit einem Anhänger oder Wohnmobil vorbei“, schimpft Willmes, der die Zustände schon seit zehn Jahren beklagt und zigmal bei der Deutschen Bahn vorstellig wurde.
Der Stadt Velbert sind die Zustände bekannt. „Wir haben die Deutsche Bahn da schön öfter drauf hingewiesen“, so Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach. „Für die Straße sind wir zuständig, für das Begleitgrün die Bahn.“
Auch wenn für die Unterführung kein Halteverbot gilt, werden parkende Fahrzeuge aufgeschrieben: „Hier gilt die Straßenverkehrsordnung, nach der nicht geparkt werden darf, wenn die Straße schmaler aus 3,05 Meter ist“, informiert Blißenbach.
„Seit der Privatisierung der Bundesbahn in zig Gesellschaften weiß man nicht sofort, zu wem das betroffene Gelände gehört“, so Bernhard Hoff von der DB Netz in Duisburg. „Das müsste anhand von Flurkarten abgeklärt werden.“ Der Abfallbeauftragte der DB Netz AG, der üblicherweise von Umweltbehörden und Ordnungsämtern informiert wird, hat dem Stadtanzeiger versprochen, sich der Sache anzunehmen und will sich demnächst vor Ort selbst ein Bild machen.
Autor:Ulrich Bangert aus Heiligenhaus |
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