3G-Regelung der Stadt Heiligenhaus
Zutritt zu Dienststellen der Stadtverwaltung Heiligenhaus

Beim Zutritt zu den Dienststellen der Stadtverwaltung Heiligenhaus gelten die aktuellen Corona-Schutzbestimmungen. | Foto: LK-Archiv: Stadt Heiligenhaus
  • Beim Zutritt zu den Dienststellen der Stadtverwaltung Heiligenhaus gelten die aktuellen Corona-Schutzbestimmungen.
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Im Hinblick auf die weiterhin sehr dynamische Entwicklung der Infiziertenzahlen wurde, auch auf Grundlage der verschärften Regelungen der Coronaschutz-Verordnung, in der zurück-liegenden Lagebesprechung beschlossen, dass mit sofortiger Wirkung der Zutritt zu den Dienststellen der Stadt Heiligenhaus nur noch immunisierten, genesenen oder getesteten Personen gestattet wird.

"Wir werden die Rathaustüren weiterhin geöffnet haben, die Mitarbeitenden sind jedoch dazu angehalten, die sie aufsuchenden Bürgerinnen und Bürger entsprechend auf ihren Schutzstatus hin zu überprüfen" macht Bürgermeister Michael Beck das Verfahren zur Umsetzung dieser Maßnahme deutlich.

Termin - um Wartezeiten zu vermeiden

Weiterhin ergänzt er: "Zur Vermeidung von Wartezeiten möchte ich alle Ratsuchenden zudem bitten, mit dem für Ihr Anliegen zuständigen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin einen Termin zu vereinbaren." Die jeweiligen Ansprechpartner mit deren Kontaktdaten finden sich auf der städtischen Homepage unter: www.heiligenhaus.de

Autor:

Lokalkompass Niederberg aus Velbert

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