Hundehalter sollten sich schnell melden
Hundebestandsaufnahme in Heiligenhaus
Wie nahezu alle Städte in Deutschland, erhebt auch die Stadt Heiligenhaus eine jährliche Hundesteuer.
Dies setzt jedoch voraus, dass die "Vierbeiner" vom Hundehalter bei der Verwaltung (Fachbereich Finanzen, Zimmer 234 und 235, Tel. 02056/13390 oder 02056/13356) angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 108 Euro für einen Hund. Entsprechend mehr müssen die Hundehalter für zwei oder gar mehr Hunde bezahlen.
Hundehalter kamen
ihrer Pflicht nicht nach
Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht der Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt Heiligenhaus nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in Heiligenhaus in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs.
Mitarbeiter können
sich ausweisen
Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Stadt ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrags werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben. Die Hygieneschutzverordnungen aufgrund von Corona werden selbstverständlich eingehalten.
Bußgelder von bis zu 5.000 Euro
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder bis zu 5.000 Euro geltend gemacht werden. Daher empfehlen die Mitarbeiter des Fachbereiches jedem Hundehalter, die Lieblingstiere schnellstens anzumelden. Nur so kann sich der Bürger Unannehmlichkeiten ersparen.
Autor:Maren Menke aus Velbert |
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