Bürgerbeteiligung der Stadt Heiligenhaus
Vergrößerung von Lidl in Nonnenbruch geplant

Im Ortsteil Nonnenbruch soll der bestehende Lebensmittel-Discounter Lidl modernisiert und vergrößert werden - dazu will Stadt Heiligenhaus den Bebauungsplan Nr. 54 "Gewerbefläche Ratinger Straße/Selbecker Straße" ändern und beteiligt die Bürger. | Foto: Stadt Heiligenhaus
  • Im Ortsteil Nonnenbruch soll der bestehende Lebensmittel-Discounter Lidl modernisiert und vergrößert werden - dazu will Stadt Heiligenhaus den Bebauungsplan Nr. 54 "Gewerbefläche Ratinger Straße/Selbecker Straße" ändern und beteiligt die Bürger.
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Im Ortsteil Nonnenbruch soll der bestehende Lebensmittel-Discounter Lidl modernisiert und vergrößert werden und somit den gestiegenen Anforderungen und Standards entsprechen. Um diese Entwicklung zu ermöglichen, soll der Bebauungsplan Nr. 54 "Gewerbefläche Ratinger Straße/Selbecker Straße", erste Änderung aufgestellt werden. Vorgesehen ist ein Gewerbegebiet, dass großflächigen Einzelhandel unter bestimmten Bedingungen zulässt.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Heiligenhaus billigte in seiner Sitzung am 31. Mai dieses Jahres den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 "Gewerbefläche Ratinger Straße/Selbecker Straße", 1. Änderung und beauftragte die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.

Beteiligung der Bürger

Interessierte Bürger können die Entwurfsfassung nebst Begründung von Mittwoch, 10. August, bis einschließlich Mittwoch, 7. September, während folgender Dienststunden im Fachbereich II.1 - Stadtentwicklung und Umweltschutz -, Rathaus-Neubau, zweites Obergeschoss, Hauptstraße 157 in Heiligenhaus, einsehen:

  • montags von 8.30 bis 12.30 Uhr,
  • mittwochs von 8.30 bis 12.30 Uhr,
  • donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr und
  • freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr.

Der Planentwurf wird auf Wunsch erläutert.

Termin vereinbaren

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unter Tel. 02056/13-288 oder per E-Mail an stadtentwicklung@heiligenhaus.de Termine zur Einsichtnahme außerhalb der genannten Dienststunden zu vereinbaren.

Unterlagen online einsehen

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden.
Die Unterlagen können zudem von Mittwoch, 10. August, bis einschließlich Mittwoch, 7. September, auf der Homepage der Stadt Heiligenhaus eingesehen werden.

Autor:

Claudia Jung aus Velbert

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