Stadt Heiligenhaus siegt vor Gericht
Vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen wurde eine Klage von Anwohnern der Otto-Hahn-Straße und Dieselstraße gegen die Stadt Heiligenhaus verhandelt. Die Klage wandte sich gegen einen Bebauungsplan im Gewerbegebiet Hetterscheidt-Nord. Mit diesem Bebauungsplan wird ein Teilstück der Dieselstraße zugunsten der Betriebserweiterung der Firma IMS eingezogen und der Bau einer neuen Verbindungsstraße geregelt.
Die Klagen der Anwohner wurden abgewiesen. Zugleich hat das Gericht die Zulassung der Revision abgelehnt. Es ging einerseits um die Frage, ob der Bebauungsplan erforderlich ist, um der Firma eine adäquate Zukunftsperspektive zu eröffnen. Andererseits hatten die Anlieger eingewendet, dass ihre Belange seitens des Stadtrates unangemessen gewürdigt worden seien. Ihre Grundstücke seien nun schlechter anfahrbar. Diesbezüglich ging das Gericht auf die Maßnahmen ein, die von der Stadt im Bebauungsplan zugunsten der Anlieger festgelegt wurden.
Bürgermeister Dr. Jan Heinisch erklärte: „Ich bin froh, dass die Angelegenheit nun entschieden ist. Wir sehen als Stadt darin keinen einseitigen Sieg, sondern wollen weiter über optimale Lösungen sprechen. Dazu gibt es schon Ideen, unter anderem eine Einbahnrichtung, um Begegnungsverkehr an Engstellen zu vermeiden. Diese Engstellen existieren übrigens schon heute, also unabhängig von dem IMS-Projekt.“
Autor:Lokalkompass Niederberg aus Velbert |
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