Update: Gewerkschaft ver.di stellte Eilantrag
Entscheidung wegen Verkaufsoffenen Sonntags in Heiligenhaus ist gefallen

Bereits Mittwoch war klar, dass es eng würde um den verkaufsoffenen Sonntag in Heiligenhaus. Die Gewerkschaft ver.di hat da einen Eilantrag gegen Sonntagsöffnung am 11. September in Heiligenhaus gestellt. Nun ist ein Entscheidung auf dem Tisch.

Die Stadt Heiligenhaus hat selbst den verkaufsoffenen Sonntag aus der Planung genommen und damit auf den Eilantrag reagiert. Es wäre relativ klar gewesen, dass man vor dem OVG nicht hätte bestehen können, denn die Verordnung für die Öffnung war "offensichtlich rechtswidrig", sagte Stephanie Peifer, Geschäftsführerin ver.di Bezirk Düssel-Rhein-Wupper.

Vorherige Meldung von Mittwoch: 

Mitteilung von Stephanie Peifer, Geschäftsführerin ver.di Bezirk Düssel-Rhein-Wupper zum Eilantrag.

Darin heißt es: "Die Gewerkschaft ver.di hat jetzt einen Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht gestellt, mit dem Ziel die Öffnung der Einzelhandelsgeschäfte am Sonntag, den 11.9.2022 in Heiligenhaus zu verhindern und damit Sonntagsarbeit für die Beschäftigten des Einzelhandels."

Stephanie Peifer sagt: „Die Stadt Heiligenhaus hat die Verordnung unter klarer Missachtung der gesetzlichen Vorgaben und der ständigen Rechtsprechung des OVG NRW beschlossen. Deshalb haben wir den Antrag an das OVG gestellt, denn wenn wir Sonntagsarbeit für die Kolleginnen und Kollegen im Einzelhandel verhindern können, dann machen wir das auch.“

Kein Grund für eine Dringlichkeitsentscheidung

Beanstandet werde von der Gewerkschaft die Beschlussfassung als Dringlichkeitsentscheidung und die fehlende Prägung des Geschehens durch das „Oldtimertreffen“, das zur Rechtfertigung der Ladenöffnung herangezogen wird. Mit einem ähnlichen Antrag war die Gewerkschaft im Frühjahr in der Landeshauptstadt Düsseldorf und am vergangenen Wochenende in Remscheid erfolgreich gewesen.

Es hätte keinen Grund für eine Dringlichkeitsentscheidung gegeben. Statt am 25. August eine ordnungsbehördliche Verordnung auszugeben, hätte der Bürgermeister eine Ratssitzung noch einberufen können, verdeutlichte Peifer den Sachverhalt auf Anfrage. Eine Entscheidung sei vermutlich am Donnerstag oder Freitag möglich, schätzt sie ein.

„ver.di ist durchaus klar, dass derlei Gerichtsverfahren bei den betroffenen Einzelhandelsunternehmen und manchen Kommunalpolitiker auf wenig Gegenliebe stoßen“, so die Gewerkschafterin. „Für den lokalen Einzelhändler ist eine Ladenöffnung am Sonntag ein Wettbewerbsvorteil, mit dem er der Konkurrenz in den Nachbarorten Kunden abjagen kann. Und die ziehen dann nach. Das ist wie beim Fußball: steht einer auf kann er besser sehen. Dann stehen die anderen auch auf, wenn sie etwas sehen wollen und am Ende stehen alle, statt bequem zu sitzen“, so Stephanie Peifer.

Autor:

Harald Landgraf aus Dinslaken

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