Einkaufszentrum Kiekert-Areal: Bürgermeister und Investor werden wortbrüchig

Bereits in 2012 startete die Ausschreibung für die Errichtung eines Einkaufszentrums auf dem südlichen Teil des Kiekert-Areals. Die inhaltlichen Bedingungen dieser Ausschreibung waren aus guten Gründen eng gefasst. Entsprechend dem vorher eingeholten Einzelhandelsgutachten sollte ein für Heiligenhaus maßgeschneidertes Einkaufszentrum entstehen, das durch Kundenbindung in der Innenstadt zugleich die Hauptstraße als zentralem Einkaufsbereich der Stadt in ihrer Funktion stärkt. Zur Vermeidung einer Konkurrenzsituation und Schwächung der Hauptstraße wurden im Bebauungsplan für das Einkaufszentrum nur bestimmte Branchen und Sortimente als zulässig festgesetzt.

Während der Einzelhandelsgutachter für das Kiekert-Areal ein vertretbares Potenzial von 4.400 m² Verkaufsfläche benannte, wurde diese Verkaufsfläche im Bebauungsplan auf Wunsch des Bürgermeisters auf 5.600 m² erhöht, um auch die in Heiligenhaus fehlenden Branchen wie Elektronikmarkt und Sportfachgeschäft dort unterbringen zu können. Absprache dabei war, dass die Flächen der Branchen, die sich nicht mit Anbietern füllen lassen, nicht anderen Branchen zugeschlagen werden dürfen, sondern dann alternativen Nutzungen, wie Büros, Praxen, Wohnungen zur Verfügung stehen sollten.

Vor fast genau einem Jahr kürte die Auswahljury den Investor Procom zum Sieger der Wettbewerbsausschreibung. Er hatte das bessere von zwei Angeboten vorgelegt, die von der Jury zu bewerten waren. Das bessere von zwei Konzepten mit jeweils unterschiedlichen Schwächen. Was die SPD-Fraktion seinerzeit bewog, Verhandlungen über Nachbesserungen zu fordern. Das fand der Bürgermeister bedenklich, solche Forderungen könnten Anlass für den Investor sein, von der Fahne zu gehen. Mit den Fraktionen von CDU und FDP setzte er den sofortigen Vergabebeschluss in der zwei Tage später angesetzten Ratssitzung durch. Ein voreiliges Vorgehen.

Denn der Investor dachte gar nicht daran, nun seinerseits in der vorgesehenen Frist den Kaufvertrag für das Baugrundstück zu unterschreiben. Er fing vielmehr an, seinerseits Forderungen zu stellen und von den – ihm von vornherein bekannten – Vergabe- und Vertragsbedingungen abzurücken. Die vorgegebenen Kriterien, unter denen er im Wettbewerb angetreten war, sollten plötzlich nicht mehr gelten. Es folgte ein Jahr zähen Feilschens um die Durchsetzung seiner eigenen Vorstellungen und Interessen. Der Bürgermeister wurde zeitweise an der Nase herum geführt, bis er schließlich ein vollkommen auf den Kopf gestelltes, neues Konzept akzeptierte. Inklusive der Verteilung der Fläche einer nicht besetzbaren Branche auf andere Sortimente – nach Gutdünken des Investors.

Die vom Bürgermeister beschönigend als geringfügige Abweichungen bezeichneten Änderungen machen immerhin eine zusätzliche Verhandlungsrunde innerhalb des eigentlich bereits abgeschlossenen Wettbewerbsverfahrens und eine Bebauungsplanänderung erforderlich. So geringfügig können sie also nicht sein!

Auch die veränderten städtebaulichen Wirkungen werden nicht unbeachtlich sein, wenn man sich vorstellt, im Obergeschoss statt eines Restaurants, aus dessen Glasfront man auf den Hefelmannpark blicken können sollte, nunmehr parkende Autos zu finden. Eine qualitative Verbesserung?

Gleichwohl soll wieder einmal alles ganz schnell abgesegnet werden. Darum werden Sondersitzungen des Rates und der Stadt- und Bodenentwicklungsgesellschaft am 29. Januar notwendig. Auf Kosten der Stadt. Und ohne vorherige Einschaltung des eigentlich für Stadtentwicklung zuständigen Fachausschusses. Nach einem Jahr Herumhampelns seitens des Investors hätte es auch die reguläre Ratssitzung im Februar nach ordentlicher Vorberatung im Fachausschuss getan. So aber sieht es mal wieder nach einem waghalsigen Schnellschuss mit bisher nur unvollständig abzuschätzenden Nebenwirkungen aus.

Autor:

Peter Kramer aus Heiligenhaus

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