Eigenkapitalverzehr von 98,53 Prozent - Haushaltsgenehmigung mit Auflagen

Die Kommunalaufsicht sieht Heiligenhaus unmittelbar am Rande der bilanziellen Überschuldung
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  • hochgeladen von Peter Kramer

Mit Schreiben vom 13. Mai 2014 hat der Landrat des Kreises Mettmann als Kommunalaufsicht das fortgeschriebene Haushalts-sicherungskonzept (HSK) der Stadt Heiligenhaus genehmigt. Gleichzeitig äußert er sich kritisch zur „äußerst problematischen Haushaltssituation“, drängt auf Konsolidierung und macht der Stadt unbequeme Auflagen für die Finanzmittelbewirtschaftung.

Eigenkapitalverzehr

Kritisch merkt die Kommunalaufsicht den fast vollständigen Eigenkapitalverzehr (98,53 Prozent) an. Von 52,2 Mio. Euro in 2007 verbleiben gerade einmal 0,7 Mio. Euro in der Rücklage. Damit „befindet sich die Stadt Heiligenhaus unmittelbar am Rande der – gesetzlich ausdrücklich unzulässigen – bilanziellen Überschuldung.“

Mittelfristige Ergebnisplanung

Auch die mittelfristige Ergebnisplanung „zeigt auf, dass der Wiederaufbau von Eigenkapitalmitteln künftig nur sehr mühsam und in kleinen Schritten erwartet wird. … Es wird an dieser Stelle deutlich, dass der städtische Haushalt auch mittelfristig auf ein sehr fragiles Zahlenwerk aufbaut.“

Soll heißen: Heiligenhaus hat noch eine längere Durststrecke vor sich und jedes kleine Ereignis mit negativer finanzieller Auswirkung kann den Haushalt zum Kippen bringen. Dies trotz der kürzlich beschlossenen exorbitanten Steuererhöhungen, die in die Bewertungen der Kommunalaufsicht bereits eingegangen sind!

Die „Finanzverantwortlichen aus Politik und Verwaltung“ werden daher aufgerufen, „mit Nachdruck zunächst die Umsetzung des umfangreichen Konsolidierungspaketes des aktuellen HSK zu gewährleisten. … Der Eintritt der unzulässigen bilanziellen Überschuldung ist mit allen Mitteln zu vermeiden.“

Auflagen für die Finanzmittelbewirtschaftung der Haushaltsjahre 2014/ 2015

Um dieser Aufforderung Nachdruck zu verleihen, wurde die Genehmigung des Haushaltes mit Auflagen versehen. Alle Veränderungen bei Erträgen und Aufwendungen, die den voraussichtlichen Fehlbedarf erhöhen, sind unverzüglich zu melden. Beim Ausfall einzelner Konsolidierungsmaßnahmen sind unverzüglich Regelungen zur Kompensation zu treffen. Sofern sich Verbesserungen abzeichnen sollten, „sind diese ausschließlich zur Optimierung des Jahresergebnisses einzusetzen.“

Personalwirtschaftliche Maßnahmen sind im Vorfeld einzelfallbezogen mit der Kommunalaufsicht abzustimmen. Eine Liste freiwilliger Aufwendungen ist fortzuschreiben und die jährliche Entwicklung zu dokumentieren. Es sind der Kommunalaufsicht regelmäßig „Umsetzungsberichte“ über den Fortschritt der Haushaltskonsolidierung vorzulegen.

Fazit

Die Kommunalaufsicht zieht merklich die Zügel straffer. Die Stadt hängt bereits jetzt deutlich am Gängelband der Kontrolleure, die zwar Konsolidierungbemühungen (insbesondere durch Steuererhöhungen) wahrnehmen, aber gleichzeitig erkennen, dass selbst das mittelfristig nicht ausreicht, um die Stadt aus der Notlage heraus zu führen. Kann man den Verantwortlichen im Rathaus ein schlechteres Zeugnis für ihr wirtschaftliches Handeln ausstellen?

Autor:

Peter Kramer aus Heiligenhaus

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